Bartenstein übt Kritik an Veräußerung der BAWAG: Verkauf richtig, aber nicht jetzt
- Umstände und Zeitpunkt für Minister "kritikwürdig"
- Attacke gegen ehemaligen ÖGB-Boss Verzetnitsch
·Wiener Städtische
an BAWAG interessiert
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Martin Bartenstein hält die Entscheidung, die BAWAG bis zu 100 Prozent zu verkaufen, für richtig. Umstände und Zeitpunkt seien aber "kritikwürdig", erklärte der Wirtschaftsminister. Vor einem Verkauf brauche die Bank eine Zukunftsstrategie.
Der ÖGB sei abgesehen von seiner BAWAG-Performance ein "Best-Practice-Modell für Europa und den Wirtschaftsstandort", so Bartenstein im Interview mit den "Oberösterreichischen Nachrichten" (OÖN) in ihrer Mittwoch-Ausgabe. Im Fall der Bank sprach er von einem "dreifachen Fehlverhalten des Gewerkschaftschefs": Fritz Verzetnitsch habe die so genannten Karibik-Geschäfte geduldet. Als BAWAG-Chef Helmut Elsner nicht mehr zu halten gewesen sei, habe er ihn mit einer 3,5-Mio.-Euro-Pensionsabfindung und einem hoch dotierten Lotterie-Ausgedinge versorgt. Und selbst falls die Garantie der Gewerkschaft statthaft statutenkonform gewesen sei, habe es Verzetnitsch über fünf Jahre unterlassen, den ÖGB-Vorstand zu informieren, so der Minister.
Auf einen möglichen Rücktritt des Präsidenten der Arbeiterkammer (AK), Herbert Tumpel, angesprochen, erklärte Bartenstein, dass er davon ausgehe, dass die Finanzmarktaufsicht das genau prüfen werde. Die politische Frage, inwieweit die Glaubwürdigkeit eines AK-Präsidenten durch die Zustimmung zu hoch spekulativen Geschäften beschädigt ist, müsse sich Tumpel selbst stellen.
Einige Stunden nach der Aufforderung von SPÖ-Chef Alfred Gusenbauer die Entscheidung zum Verkauf zu treffen, lasse "tief blicken", sagte Bartenstein. Zunächst müsste man die Karibik-Geschäfte aufarbeiten, um zu wissen, wo die BAWAG heute stehe. Der nächste Schritt wäre die Erarbeitung einer Zukunftsstrategie als Basis für eine fundierte Partnersuche. Eine "Mär" sei, dass dem ÖGB und seinen Mitgliedern kein Schaden entstanden sei, betonte der Minister: "1,4 Mrd. Euro, das ergibt einen Schaden von 1.000 Euro pro Gewerkschaftsmitglied."
(apa)
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