Dienstag, 4. April 2006

Durchbruch nach langen Verhandlungen:
EU-Dienstleistungsmärkte vor Öffnung!

  • Neuer Entwurf orientiert sich an Parlaments-Ideen
  • Vorschriften des jeweiligen Gastlandes sollen gelten

Die Öffnung der Dienstleistungsmärkte in Europa ist so gut wie sicher. Die EU-Kommission legte einen überarbeiteten Vorschlag für eine Richtlinie vor, der sich weitgehend am Entwurf des Europäischen Parlaments orientiert. Danach sollen sich Dienstleister, die im EU- Ausland arbeiten, weitgehend an die Vorschriften des Gastlandes halten. Damit soll Sozialdumping verhindert werden.

Rechte von Arbeitnehmern wie Arbeitszeit, Mindestlöhne, Urlaubsanspruch oder das Streikrecht sollen von der Dienstleistungsrichtlinie nicht angetastet werden. Damit entschärft der neue Vorschlag weitestgehend den alten Entwurf des ehemaligen Binnenmarkt-Kommissars Bolkestein. Dieser wollte die Anwendung des Herkunftlandprinzips durchsetzen, was zu europaweiten Protesten geführt hatte und in Frankreich sogar als Grund für das Nein zur EU- Verfassung gehandelt wurde.

Die Vorlage geht jetzt an den Rat der Mitgliedstaaten, der sich auf eine Position verständigen muss. Die österreichische Ratspräsidentschaft strebt einen Beschluss im Juni an.

Nach Studien können durch eine Öffnung der Dienstleistungsmärkte Hunderttausende neue Arbeitsplätze entstehen. Zwei Drittel der EU- Wirtschaftsleistung werden bereits von diesem Sektor erbracht.

Wirtschaftsminister Bartenstein hat den neu vorgelegten Entwurf positiv kommentiert. Er sei "eine gute Basis für einen erfolgreichen Abschluss dieses für Europa so wichtigen Projekts", so Bartenstein. Kritik kommt von der Arbeiterkammer, die zwar Fortschritte zum ersten Entwurf erkennt, aber immer noch "große Defizite" bemängelt.

(apa)

4.4.2006 17:36