Neuerliche Anrufung des VfGH? Slowenen gegen Verfassungs-Lösung zu Ortstafeln
- Unterstützung kommt von Verfassungsrechtler Funk
- Änderung würde dem Staatsvertrag widersprechen
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Volksgruppengesetz 1976
regelt die Aufstellung!
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Der Rat der Kärntner Slowenen warnt vor einer "Lösung" der Ortstafelfrage per Verfassungsänderung. Der Stellvertretende Rats-Obmann Rudi Vouk will sich in diesem Fall erneut an den Verfassungsgerichtshof wenden und hofft auf die Hilfe Sloweniens. Unterstützung erhält er vom prominenten Verfassungsrechtler Bernd Christian Funk.
Funk betonte bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Vouk am Freitag, eine Verfassungsänderung zu Lasten der Minderheit würde dem Staatsvertrag widersprechen. Rechtswidrig wäre laut Funk auch die von Landeshauptmann Haider geplante Volksbefragung zur Ortstafelfrage. Laut Kärntner Landesverfassung müsste die Fragestellung "kurz, sachlich, eindeutig und ohne wertende Beifügungen" ausfallen und sich auf den "selbstständigen Wirkungsbereich des Landes" beziehen.
Beides sei nicht der Fall, weshalb die Befragung - für Funk ein "Etikettenschwindel" - von der Landeswahlbehörde abgelehnt werden müsse. "Wenn alles mit rechten Dingen zugeht, müsste der Spuk spätestens bei der Landeswahlbehörde zu Ende sein", meint der Jurist.
Diese Hoffnung hegt Vouk freilich nicht, da die Landeswahlbehörde - Vorsitzender ist rein formal gesehen der Landeshauptmann - schon bei der Auszählung von Haiders Postkarten-Umfrage mitgemacht habe. Sollte die Volksbefragung aber genehmigt werden, dann überlegt der stellvertretende Rats-Obmann eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.
Scharfe Kritik übten Vouk und Funk am von ÖVP und BZÖ ventilierten Plan, die Ortstafelfrage per Verfassungsänderung zu lösen. Sollte das "Karner-Papier" aus 2005 - es sieht zweisprachige Ortstafeln dann vor, wenn in der jeweiligen Gemeinde zehn Prozent und in der Ortschaft 15 Prozent Slowenen leben - in der Verfassung verankert werden, dann wäre das ein Verstoß gegen den Staatsvertrag, argumentieren Vouk und Funk. (apa)
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