Mittwoch, 5. April 2006

"Zweisprachige Ortstafeln zwingend": Volkanwaltschaft stellte jetzt Antrag an VfGH

  • "Hase und Igel-Spiel eines Rechtsstaates unwürdig"
  • Haiders Verrückungsaktion ändert nichts daran

Mit einem Antrag an den Verfassungsgerichtshof hat die Volksanwaltschaft auf den "Missstand" betreffend der Ortstafeln von St. Kanzian, Bleiburg und Ebersdorf reagiert. Diese müssten nach Ansicht der Volksanwälte "zwingend" zweisprachig sein, nach ihrer Rechtsauffassung ändert auch die "Verrückung" der Tafeln durch den Kärntner Landeshauptmann Haider nichts daran.

In einem Rechtsstaat gelte, was im Gesetz steht. Wenn der VfGH ein Gesetz aufhebt, dann gelte die Rechtsmeinung des Höchstgerichts. Es sei "eines Rechtsstaates unwürdig", wenn hier versucht werde "Igel und Hase zu spielen." Er hoffe, "dass die Vernunft in ganz Österreich einzieht", sagte Volksanwalt Kostelka am Mittwoch gegenüber der APA. Kostelka und Rosemarie Bauer hatten die "Missstandsfeststellungen" und den Antrag an den VfGH gegen die Stimme von Ewald Stadler beschlossen.

Das Argument des Landes Kärnten, die Erkenntnisse des VfGH würden für die versetzten einsprachigen Ortstafeln nicht mehr gelten, da diese ja in einer neuen Verordnung festgelegt worden seien, wird von den Volksanwälten zurückgewiesen.(apa/red)

5.4.2006 12:39