Einlagensicherung nach BAWAG-Skandal: Was Sie im Krisenfall zurückbekommen
- Bei Pleite sind Einlagen bis zu 20.000 geschützt
- Es gibt aber auch Banken, die mehr Sicherheit bieten
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Verkauf der ÖGB-Anteile
Nicht nur Bawag-Sparer sind alarmiert. Noch vor ein paar Tagen hätte wohl niemand gedacht, dass eine große österreichische Bank einmal vor ernsthaften Problemen stehen könnte. Jetzt ziehen erste Anleger ihr Geld von der Gewerkschaftsbank ab, obwohl es derzeit keinen Grund für eine Panik gibt. Schließlich wurden die Verluste der Karibikgeschäfte bereits in der Bilanz verdaut. Trotzdem sollten Sparer das Thema Sicherheit nicht außer Acht lassen. Schließlich haben Sparer bei den Pleiten der Rieger Bank, der BHI oder der Diskont Bank nicht nur Nerven, sondern auch Geld verloren.
Als Basisschutz hat der Gesetzgeber für den Fall einer Bankpleite durch die Einlagensicherung vorgesorgt: Diese schützt das Geld der Anleger, wenn ein Kreditinstitut Konkurs anmeldet. Erich Heiss, Geschäftsführer der Einlagensicherung der Banken und Bankiers: "Einlagen sind in Österreich bis zu einer Höhe von 20.000 Euro pro Person abgesichert." Zu den Einlagen zählen Sparbücher, Girokonten, Tagesgeld und Termingelder. Ergibt die Summe aller Konten einer Person bei einem Kreditinstitut einen höheren Betrag, so ist im Falle einer Pleite das darüber hinausgehende Geld nicht geschützt. Tipp: Legen Sie nie alle Eier in einen Korb, sondern streuen Sie höhere Beträge auf mehrere Institute.
Anonyme Sparbücher ausgenommen
Von der gesetzlichen Einlagensicherung ausgenommen sind anonyme Sparbücher und nicht auf eine EWR-Währung lautende Konten. US-Dollar-Konten sind also im schlimmsten Fall verloren. Einlagensicherer Heiss: "Ein Kuriosum ist der Schweizer Franken. Die Schweiz ist zwar kein EWR-Mitglied, aber der Franken ist auch in Liechtenstein Landeswährung. Damit zählt der Franken zu den EWR-Währungen."
Bei Wertpapieren muss man genau unterscheiden. Geht die Depotbank pleite, so sind die dort gelagerten Wertpapiere nicht betroffen. "Die Bank verwahrt Aktien und Anleihen nur treuhändisch, wird aber nicht Eigentümer", so Heiss. Geht dagegen der Emittent in Konkurs, ist das Geld futsch. Wer Aktien, Anleihen (auch Garantieanleihen) oder Zertifikate einer Bank hält, geht ein unternehmerisches Risiko ein.
Neben der gesetzlichen Mindest-Einlagensicherung greifen im Fall einer Pleite auch die Haftungsfonds der Sektoren. Bei den Volksbanken sowie den meisten Sparkassen und Raiffeisenkassen gibt es einen zusätzlichen Haftungsverbund. Im Fall der Fälle wird eine ins Schlingern geratene Bank von größeren Instituten aus der Gruppe unterstützt. Helmut Rattinger, Leiter der Sparkassen-Kooperation in der Erste Bank: "Das Geld bei Sparkassen ist damit bis zu 100 Prozent abgesichert."
Bei den Hypothekenbanken übernahmen bisher die Länder eine Ausfallshaftung, aber das ändert sich, denn innerhalb der EU sind Landeshaftungen unzulässig. Grund: Diese verzerren den Wettbewerb. Christoph Hiesberger, Chef des Verbandes der Landeshypothekenbanken: "Ab 1. April 2007 wird es auch bei uns nur mehr die gesetzlich vorgeschriebene Einlagensicherung geben." Derzeit ist auch kein spezieller Haftungsverbund geplant.
Damit sind ab 2007 die Hypos mit dem Sektor der Banken gleich gestellt.
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