SPÖ beschuldigt Grasser: Soll seit 2001 über Bawag-Geschäfte Bescheid gewusst haben

Beweisführung mit OeNB-Prüfbericht vom April 2001 Finanzministerium: "Verzweiflungsschlag der SPÖ"

Das Finanzministerium hat am Nachmittag alle Vorwürfe "entschieden" zurück gewiesen. Vielmehr wurde einstigen sozialdemokratischen Ministern Untätigkeit vorgeworfen.

In einer Aussendung verwies das Ministerium darauf, dass am 1. Oktober 1995 im Beisein des damaligen sozialdemokratischen Finanzministers eine Besprechung stattgefunden habe, bei der der damalige Generaldirektor der BAWAG, Helmut Elsner, über Karabikgeschäfte der Bank informiert und bestätigt habe, dass der Aufsichtsrat darüber informiert worden sei.

Matznetter beschuldigt Grasser
Finanzminister Karl Heinz Grasser hat seit dem Frühjahr 2001 Beweise für Probleme mit umstrittenen Geschäften der Gewerkschaftsbank BAWAG gehabt, erklärt Matznetter. Grasser hätte seiner Gesetzespflicht nachkommen und damals eingreifen müssen, ist Matznetter überzeugt. Weil das unterblieb, ist der Finanzminister für den SP-Experten somit rücktrittsreif.

"Grasser muss politische Verantwortung übernehmen. "Wenn er nur zehn Prozent des politischen Rückgrats von Fritz Verzetnitsch hat, wäre er schon zurückgetreten", so Matznetter zur APA.

Als Beweis führte Matznetter einen Prüfbericht der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) vom 27. April 2001 an, der ein klares Versagen der bankinternen Revision in der BAWAG aufzeige. Daraus sei ersichtlich, dass schon zu dieser Zeit die "Sicherungen" durchgebrannt gewesen waren, so Matznetter.

Auf Basis der Informationen, die der Bankenaufsicht im Finanzministerium damals im Frühjahr 2001 zur Verfügung standen, hätte laut Matznetter bereits im Jahr 2001 das gesamte Arsenal der aufsichtsrechtlichen Feuerwehr-Maßnahmen zum Einsatz kommen können oder müssen: Also Enthebung von Geschäftsleitern (des damaligen BAWAG-Vorstand mit seinem General Helmut Elsner), Einsetzung eines Regierungskommissärs sowie Verbot bestimmter Geschäfte und von Gewinnausschüttungen. Auch eine Haftung der Eigentümer für die Gewerkschaftsbank BAWAG hätte behördlich angeordnet werden können.

Grasser fünf Jahre untätig
All das habe Grasser unterlassen, kritisierte Matznetter. Der Finanzminister sei mehr als fünf Jahre untätig geblieben. In dem Prüfbericht der OeNB von April 2001 sei ersichtlich, dass die interne Revision der Bank jahrelang versagt habe.

Das hätte der Bankprüfer gewusst, und auch, dass es "ohne funktionierende Revision keinen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk geben darf", wie Matznetter gegenüber der APA betonte.

Nach Auffliegen der Karibik-Affäre I (Vater-Sohn-Geschäfte Flöttl) 1994 hatte es BAWAG-Sonderprüfungen (Vor-Ort-Prüfungen) gegeben. Im Dezember 2000 beauftragte das Finanzministerium die OeNB das nächste Mal, bei der BAWAG Kreditgeschäfte, Kontrollsysteme, Revision sowie besonders die Geschäfte mit Offshore-Firmen unter die Lupe zu nehmen. Nach der ersten Karibik-Affäre wurde fixiert, dass Notenbank-Prüfungen in der BAWAG dazu alle sechs Jahre statt zu finden haben. Die BAWAG selbst wurde 1994 vom Finanzministerium ausdrücklich damit beauftragt, über die interne Revision alljährlich selber die Karibik-Geschäfte zu prüfen ("jährliche Prüfung der Refinanzierung von Investmentfondsgesellschaften", die als "Sondergeschäfte" angegeben wurden).

Prüfung funktionierte nur bis 1998
Kritisch lautet der behördliche Bericht aus 2001 zu den bankinternen Prüfungen der Sondergeschäfte durch die Haus-Revision: "Das Ergebnis einer solchen Überprüfung wurde letztmalig in einer Aktennote vom Oktober 1998 dokumentiert". Für Matznetter Beleg dafür, dass die Revision in der Bank zu den Karibik-Finanzierungen nur bis zum Jahr 1998 ordnungsgemäß passiert sein dürfte.

Die Aktennote vom August 1999 behandelte zwar das Thema, unterblieben seien in der Bank aber "materielle Prüfungshandlungen", wie die Notenbank-Prüfer vermerkten. Im Jahr 2000 wurde das Thema seitens der (Bank)-Revision nicht aufgegriffen, und "die für das Jahr 2000 vorgesehene Prüfung der BIF Dublin unterblieb auf Grund kurzfristiger anderweitiger Einteilung der Prüfer", heißt es kritisch in dem Behörden-Bericht. Und weiter: "Ungeprüft im Rahmen der Konzernrevision blieben bisher die Geschäftsabwicklungen über die Austost Schaan und die Austost Guernsey." Auch eine laut OeNB-Gesetz nötige Meldung über die Beteiligung an Austost Guernsey unterblieb.

Die Notenbank-Prüfer führten wegen mangelnder bankinterner Kontrollen dezidiert auch weitere Gesetzesverstöße an: "Angesichts einer verstärkt notwendigen Kontrolle neuartiger Geschäfte sowie der im Rahmen der Konzernrevision der BAWAG-Kreditinstitutsgruppe nicht im gesetzlich geforderten Umfang durchgeführten Tätigkeit erscheint die Einhaltung des § 42 Bankwesengesetz als derzeit nicht gewährleistet".

In dem behördlichen Prüfbericht wurde 2001 empfohlen, den sechsjährigen Intervall für die Überprüfung der Organgeschäfte durch die Aufsicht zu verkürzen. Das ist nicht passiert, kritisiert Matznetter. "Das hätte viel früher und öfter erfolgen müssen." Grasser habe die Sonderüfung der BAWAG zu den Karibikgeschäften erst diesen Montag in Auftrag gegeben.

(apa/red)