"Schadensstiftende Handlungen": FP strebt neuerlich Klage gegen Riess-Passer an!
- Schadensersatzklage in der Höhe von 603.157,93

Die FPÖ strebt neuerlich eine Klage gegen die frühere Obfrau der Partei und nunmehrige Wüstenrot-Generaldirektorin Susanne Riess-Passer an, und zwar wegen "schadensstiftender Handlungen" und "ungerechtfertigter Zuwendungen ins Privatvermögen", wie die "Tiroler Tageszeitung" berichtete. Die FPÖ wirft Riess-Passer vor, als Bundesobfrau der Partei von Mai 2000 bis September 2002 ihre Befugnisse in finanziellen Angelegenheiten überschritten zu haben.
Wie Landesgerichts-Pressesprecher Andreas Stutter ausführte, handelt es sich dabei um eine Zivilrechtsklage. Mitte September 2005 wurde von der Staatsanwaltschaft Wien das, ebenfalls von der Freiheitlichen Partei angestrengte, Strafrechtsverfahren gegen Riess-Passer wegen mangelnder "strafrechtlicher Relevanz" eingestellt.
Ging es im September um Untreue- und Steuerhinterziehungsvorwürfe in der Höhe von 363.364 Euro, beläuft sich die Klagssumme der nun angestrengten FPÖ-Klage laut Stutter auf 603.157,93 Euro.
Die erste Streitverhandlung zwischen Riess-Passer und der FPÖ, bzw. deren Anwälten, findet am 7. Juni statt. Da Riess-Passers Wohnsitz in Tirol liegt, ist das Innsbrucker Landesgericht zuständig.
(apa/red)
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