Donnerstag, 30. März 2006

Zwei Schuldsprüche im Babymord-Prozess: Mutter fasst lebenslängliche Haftstrafe aus

  • Urteil wegen 3-fach-Mord und Tötung nach der Geburt
  • Lebensgefährte der Grazerin zu 15 Jahren verurteilt

Der Grazer Babymord-Prozess ist mit Schuldsprüchen zu Ende gegangen: Die Steirerin Gertraud A. wurde wegen dreifachen Mordes sowie Tötung nach der Geburt zu lebenslanger Haft verurteilt. Ihr Lebensgefährte Johannes G. wurde ebenfalls des dreifachen Mordes für schuldig befunden. Seine Haftstrafe beläuft sich auf 15 Jahre. Beide Angeklagten wurden von den Geschworenen für zurechnungsfähig befunden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Gertraud A. wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, insgesamt fünf Babys unmittelbar nach der Geburt getötet zu haben. Vier der Leichen wurden im Sommer 2005 auf dem Grundstück, das die Frau mit ihrem Lebensgefährten Johannes G. bewohnte, gefunden. Zwei Babyleichen waren in Plastikkübel einbetoniert, zwei weitere wurden in der Tiefkühltruhe gefunden worden.

Johannes G. hatte nach Auffinden der Kinder erklärt, er habe von den Schwangerschaften nie etwas bemerkt und nichts von den Taten seiner Freundin gewusst. Die Leiche des fünften Babys wurde nicht gefunden, hier stützte sich die Anklage auf die Angaben von Zeugen, die eine Schwangerschaft bemerkt haben wollen.

Die Geschworenen sprachen Gertraud A. im Falle des Kindes frei, das nie gefunden wurde. Beim zweiten Baby entschieden sie auf Tötung während der Geburt, ein Delikt, das mit höchstes fünf Jahren Haft bestraft wird. Laut Gutachter ließ sich nicht mehr klären, ob das Kind tatsächlich länger gelebt hat, als der Geburtsvorgang gedauert hat. In drei weiteren Fällen wurde allerdings befunden, dass es sich um Mord handelte. "Milderungsgrund war bei Ihnen Ihre Unbescholtenheit, erschwerend war das Zusammentreffen mehrerer Verbrechen", so Richter Karl Buchgraber.

Im Falle ihres Lebensgefährten befanden die Geschworenen, dass er sehr wohl etwas von den Taten gewusst haben muss und sprachen ihn wegen dreifachen Mordes schuldig. Der 39-Jährige wurde noch im Gerichtssaal verhaftet. Beide Angeklagten legten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, Staatsanwalt Johannes Winklhofer kündigte im Fall Johannes G. ebenfalls Berufung an.

Staatsanwalt Johannes Winklhofer hatte in seinem Schlussplädoyer erklärt, für ihn seien beide Angeklagten des Mordes schuldig: "Sie ist eine Mörderin, sie hat die Babys brutal und grausam ermordet. Und er ist ein Mörder durch Wegschauen." Auch der Lebensgefährte Johannes G. habe "von Anfang an alles gewusst. Sie konnte vor den Zeuginnen ihren Zustand nicht verbergen, und natürlich auch nicht vor ihrem Freund", so der Ankläger.

Der Staatsanwalt erinnerte nochmals an alle vier Fälle, in denen sich die Angeklagte ihrer Kinder auf grausame Weise entledigt hatte. Die Plastikkübel mit den Leichen - "als Handwerkerin hat sie sich dazu entschlossen, die Kinder einzubetonieren" - kamen ebenso zur Sprache wie die Babys, die in der Tiefkühltruhe gefunden wurden. Dafür, dass sie keines der Kinder zur Adoption freigegeben hatte, hatte der Ankläger ebenfalls eine Erklärung: "Wenn sie das Kind nicht haben darf, dann kriegt's auch kein anderer", so ihre Überlegung nach Meinung des Staatsanwalts.

"Sie ist schuldig, weil sie ihre Kinder getötet hat", so der Verteidiger von Gertraud A., Andreas Berchtold, in seinem Schlussplädoyer. Er betonte aber, dass die 33-Jährige nicht wegen Mordes sondern wegen der Tötung nach der Geburt zu verurteilen sei. Kurt Klein, Verteidiger von Johannes G. (39) meinte: "Alles Anschuldigungen sind reine Fiktion. Mein Mandant ist unschuldig. Was sich der Staatsanwalt zusammenreimt, wie es hätte sein können, ist Fiktion", argumentierte der Anwalt.

Nach der Verhandlung stellte der Staatsanwalt einen Antrag auf sofortige Verhaftung von Johannes G., dem das Gericht zustimmte. "Darf ich ihr noch die Hand geben?", fragte er den Richter, zu seiner Freundin hin gewandt. "Nein", so die äußerst bestimmte Antwort.

(apa/red)

30.3.2006 22:02