Kärntner FPÖ kann BZÖ klagen: Parteien-förderung wird bald Thema für die Gerichte
- Rekurs des BZÖ gegen Beschluss zurückgewiesen
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Schon demnächst könnten sich FPÖ und BZÖ vor Gericht gegenüberstehen. Das Oberlandesgericht Graz (OLG) hat festgestellt, dass die Kärntner FP dazu berechtigt ist, das BZÖ zu klagen. Hintergrund ist der Rechtsstreit zwischen FPÖ und BZÖ um das Parteivermögen. Das Landesgericht Klagenfurt hatte die FPÖ im Vorjahr als klagende Partei zugelassen. Der Rekurs des BZÖ dagegen wird zurückgewiesen.
"Es wurde damit festgestellt, dass es uns als FPÖ gibt, ich bin als Parteiobmann klagslegitimiert", erklärte FPÖ-Generalsekretär und Kärntens geschäftsführender Parteiobmann Karlheinz Klement. Er hoffe, dass dieser OLG-Beschluss auch "ein gewisser Wink in Richtung Verfassungsgerichtshof" sein könnte: Dort will die FPÖ erreichen, dass die Kärntner Parteienförderung nicht mehr an das dortige BZÖ ausgezahlt wird, sondern an die Kärntner FPÖ.
FPÖ-Anwalt Andreas Schöppl sah durch das Oberlandesgericht ebenfalls "vorweg einmal klargestellt, dass die FPÖ die FPÖ ist und das BZÖ das BZÖ". Für Schöppl ist dies die "Grundlage des weiteren Verfahrens": Er rechne als nächsten Verfahrensschritt mit einem Verhandlungstermin am Landesgericht Klagenfurt.
BZÖ-Anwältin Huberta Gheneff-Fürst will gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Graz einen außerordentlichen Rekurs beim Obersten Gerichtshof einlegen. Die Entscheidung des OLG ist ihrer Ansicht nach "rechtlich völlig verfehlt".
Es handle sich zwar "um eine absolute Nebenfront", meinte sie. "Aber das ist wirklich eine Frage, die durch die Instanzen geklärt werden sollte: Dass jemand, den es gar nicht gibt, Klage einlegen kann." Das BZÖ hatte in dem Verfahren den Rechtsstatus der FPÖ in Frage gestellt, das Erstgericht aber die FPÖ als klagende Partei zugelassen, was vom OLG bestätigt wurde.
(apa/red)
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