Freitag, 24. März 2006

Haft für Web-Anleitung zum Selbstmord: Mann schickte Lebensmüdem 150 Tabletten

  • Deutscher zur Tatzeit eingeschränkt zurechnungsfähig

Sechs Monate bedingte Freiheitsstrafe wegen versuchter Mithilfe am Selbstmord, so lautete das Urteil von Vorsitzendem des Schöffensenates, Peter Hattinger, im Prozess gegen den 22-jährigen Deutschen Andreas H. Der Angeklagte bat um drei Tage Bedenkzeit, deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig. Staatsanwältin Herta Krainer verzichtete auf Rechtsmittel.

Der Deutsche, der zur Tatzeit im Salzburger Flachgau wohnte, hatte einem 23-Jährigen 150 Stück Tabletten - es handelte sich um Antidepressiva und Beruhigungsmittel - per Post zuschicken lassen. Der Selbstmordversuch seines "Klienten" im Juni 2004 misslang. Seine Eltern retteten ihn in letzter Sekunde.

"Im Prinzip war der Angeklagte im Sinne der Anklageschrift geständig", erklärte der Richter, warum das Strafausmaß bei einem Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahren an der untersten Grenze lag. Laut Gerichtspsychiater Bernhard Mitterauer war Andreas H. zur Tatzeit "erheblich eingeschränkt" zurechnungsfähig. Eingeschränkt deshalb, weil der Deutsche damals viel Alkohol, Drogen und Beruhigungsmittel zu sich genommen und unter Depressionen gelitten hatte.

Der Richter erteilte die Anordnung, dass sich der Angeklagte einer Psychotherapie unterziehen müsse und die Behandlung dem Gericht auch nachweist. Verteidigerin Roswitha Stöllner betonte, dass ihr Mandant "beruflich und gesundheitlich wieder Fuß gefasst hat". Sie hatte auf Freispruch plädiert, da dieser Delikt in Deutschland nicht strafbar sei und H. ihrer Meinung nach die Unrecht der Tat nicht erkannt hatte, was nach Paragraf 9 StGB Straffreiheit bedeute. (apa/red)

24.3.2006 18:55