Freitag, 24. März 2006

Bestechung und Amtsmissbrauch: Polizei-Jurist zu 3 Jahren Haft teilbedingt verurteilt

  • Stellte gegen Bezahlung Aufenthaltsbewilligungen aus
  • Wegen der Strafe verliert er automatisch seinen Job

Ein ehemaliger Polizeijurist wurde wegen Amtsmissbrauchs und Bestechungg zu drei Jahren Haft, davon zwölf Monate unbedingt, verurteilt. Für den Schöffensenat war es erwiesen, dass der 43-jährige Beamte seit Mai 2002 in zahlreichen Fällen gegen entsprechende Bezahlung Aufenthaltsbewilligungen ausgestellt bzw. verlängert hatte, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen nicht gegeben waren.

Außerdem muss sich der Mann nach einem neuen Job umsehen: Mit dem verhängten Strafausmaß ist der automatische Amtsverlust verbunden. Der Schuldspruch wegen Amtsmissbrauchs und Bestechung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Verteidiger Karl Bernhauser bat um Bedenkzeit.

Der Beamte war seit 1996 bei der Fremdenpolizei, wo er zuletzt den Posten eines Referatsleiters bekleidete. Eine seiner Aufgaben war es, Anträge um Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu prüfen und darüber zu entscheiden. Laut Anklage orientierte er sich dabei nicht unbedingt an der Gesetzeslage, sondern an der finanziellen Potenz der Antragsteller.

Er verzichtete der Anklageschrift zufolge etwa auf die obligatorische Einholung einer Strafregisterauskunft, hob sogar Aufenthaltsverbote auf, akzeptierte wider besseren Wissens eine vorgeschobene Familienzusammenführung, wenn nur seine Kassa stimmte. Der Jurist verfügte über mehrere Mittelsmänner aus dem süd- und osteuropäischen sowie dem arabischen Raum, die ihm "Kundschaft" zuführten und regelmäßig Geldkuverts zugesteckt haben sollen, damit er deren Anträge genehmigte.

So konnte es geschehen, dass sieben Herren aus Russland als Studenten rechtmäßigen Aufenthalt erhielten, obwohl sie mit Mitte 50 und keinen Deutschkenntnissen eine Hochschulkarriere wohl kaum angestrebt hätten. In einem weiteren Fall genügte das Absolvieren eines einmonatigen Deutschkurses an der Universität, um vom ranghohen Beamten als Student akzeptiert zu werden. Ein anderes Mal soll er einen Südeuropäer als vorgeblichen Künstler mit den erwünschten Papieren bedacht haben, obwohl er wusste, dass dieser schon seit sechs Monaten illegal im Land war.

Das Motiv sah Staatsanwalt Friedrich Alexander König in der angespannten finanziellen Lage des Fremdenpolizisten. Dieser habe sich als Häuslbauer über- und die Geldgeschenke daher dankbar angenommen. König beantragte daher, vom Konto des Angeklagten 35.000 Euro abzuschöpfen. Diese Summe soll der korrupte Beamte in jedem Fall für sein unrechtmäßiges Verhalten lukriert haben.

Das Gericht zeigte sich in dieser Hinsicht gnädig und beließ es bei 4.000 Euro, die von Amts wegen eingezogen wurden. Der Polizeijurist hatte sich leugnend verantwortet: Er sei immer innerhalb seines Ermessensspielraums geblieben, habe ab und zu über gewisse Formalvorschriften hinweg gesehen. Zum Teil machte er "einfach entschuldbare Fehler" geltend. (apa/red)

24.3.2006 18:42