Anti-Stalking-Gesetz ist durch: Regierung macht Psychoterror jetzt endlich strafbar
- Gilt auch für Belästigung durch Briefe, Blumen & Co.
- Gesetz hat jetzt auch den Justizausschuss passiert
·Stichwort - Stalking
Permantes Nachstellen & Verfolgen einer Person
·Anti-Stalking-Gesetz im Wortlaut
Paragraf 107a heißt
"Beharrliche Verfolgung"
Das Anti-Stalking-Gesetz passierte - mit den Stimmen der Koalitionsparteien und der SPÖ - den Justizausschuss. Die beharrliche Verfolgung von Personen wird damit künftig unter Strafe gestellt. Wer etwa ständig einer Frau auflauert, sie wiederholt mit unerwünschten Telefonanrufen belästigt oder in ihrem Namen Kontaktanzeigen schaltet, kann künftig mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden.
Gleichzeitig stimmten die Abgeordneten - teils einhellig, teils mehrheitlich - weiteren Maßnahmen zur Verbesserung des Opferschutzes und der Aufnahme neuer Umweltstraftatbestände in das Strafgesetzbuch zu. Gemeinsam mit der Anti-Stalking-Vorlage bilden sie jetzt ein "Strafrechtsänderungsgesetz 2006".
Es enthält u.a. folgende Änderungen: Gefährliche Drohung unter nahen Angehörigen gilt nicht mehr als "Ermächtigungsdelikt", wird also weiter verfolgt, wenn ein Opfer die Anzeige zurückzieht; Zwangsehen gelten als "schwere Nötigung", womit Begünstigungen des nötigenden Ehepartners beseitigt werden; der Tatbestand "Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses" wird auf Seelsorger ausgeweitet; bei Genitalverstümmelung wird die Verjährungsfrist verlängert; neue Strafbestimmungen im Umweltstrafrecht gegen fahrlässigen unerlaubten Umgang mit Kernmaterial sowie gegen das grob fahrlässige umweltgefährdende Betreiben von Anlagen werden etabliert.
Justizministerin Karin Gastinger (B) kündigte im Ausschuss eine baldige Reform des Unterhaltsrechts an. Spätestens bis Juni bzw. Juli sollen seitens ihres Ressorts konkrete Ergebnisse vorliegen, derzeit ist eine Expertengruppe mit der Prüfung der geltenden Bestimmungen beauftragt. Gastinger sieht insbesondere dort Lücken im Gesetz, wo die Unterhaltspflichtigen nicht leistungsfähig sind. Generell müsse es aber Aufgabe der Eltern bleiben, für den Unterhalt ihrer Kinder aufzukommen, bekräftigte sie. (apa/red)
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