Dienstag, 11. Juli 2006

Etappensieg für Kuhn im "Krone"-Konflikt: Zeitung muss ihm 108.000 Euro zahlen

  • Rückwirkend Funktionslage von monatlich 7.775 Euro

Einen ersten Etappensieg hat der ehemalige geschäftsführende Chefredakteur der "Kronenzeitung", Michael Kuhn, in der gerichtlichen Auseinandersetzung mit seinem langjährigen Arbeitgeber erwirkt. Das Wiener Arbeits- und Sozialgericht (ASG) hat dem von Hauptgeschäftsführer Hans Dichand per 31. Jänner 2006 entlassenen Kuhn rückwirkend eine Funktionslage von monatlich 7.775 Euro zuerkannt. Diese sei fixer Bestandteil seines Gehalts gewesen, stellte das ASG vor wenigen Tagen fest. Die "Krone" muss Kuhn laut dem vorliegenden schriftlichen Urteil der ersten Instanz 108.000 Euro bezahlen.

Die Entscheidung ist allerdings nicht rechtskräftig, die "Krone" dürfte dagegen mit Sicherheit Rechtsmittel einlegen. Sie hatte sich auf den Standpunkt gestellt, die von Kuhn eingeklagte Summe sei eine bloße "Abrechnungsvariante" gewesen, die sich dieser mit dem deutschen Hälfteeigentümer WAZ ausgemacht habe. Das ASG kam jedoch zur Ansicht, Kuhn habe davon ausgehen dürfen, dass alle Gesellschafter davon Kenntnis hatten.

Dieses Verfahren stellt nur eine "Nebenfront" in der Auseinandersetzung zwischen Kuhn und Hans Dichand dar. Kern des Rechtsstreits ist die Klage, die Kuhn gegen seine fristlose Entlassung erhoben hatte, weil Dichand seiner Ansicht nach dazu gar nicht berechtigt war, da ihn nur die WAZ abberufen hätte können. Kuhns Anwalt Alfred Noll rechnet damit, dass in dieser Sache das schriftliche Urteil in wenigen Tagen in seinem Briefkasten landen wird.
(apa/red)

11.7.2006 19:12