Seilbahn-Unglück in Sölden: Tiroler Heli- Pilot fasst 15 Monate bedingte Haft aus!
- Schuldspruch wegen fahrlässiger Gemeingefährdung
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·BILDER: Tragisches Gondelunglück in Tirol
Seilbahn-Katastrophe im Ötztal fordert neun Tote
·Bergbahn erst im Herbst 2002 eröffnet
Modernste Technik und Sicherheitmaßnahmen
·Viele Zwischenfälle in
der Firmengeschichte
Heli Alpin Knaus schon
oft in den Schlagzeilen
Fast zehn Monate nach dem folgenschweren Seilbahn-Unfall von Sölden ist der Hubschrauber-Pilot am Innsbrucker Landesgericht schuldig gesprochen worden. Der 36-jährige Tiroler wurde wegen fahrlässiger Gemeingefährdung zu einer bedingten und vorerst nicht rechtskräftigen Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Bei dem Unglück vom vergangenen September waren neun Deutsche ums Leben gekommen und neun weitere teils schwer verletzt worden.
Der bisher unbescholtene Pilot habe eine "objektive Sorgfaltswidrigkeit" begangen und zwei Schutzvorschriften verletzt, begründete Einzelrichter Bruno Angerer das Urteil. Demnach hätte der Beschuldigte nicht mit der schweren Außenlast über die in Betrieb befindliche Seilbahn fliegen dürfen. Der Richter räumte zwar eine gewisse "Zufallskomponente" bei dem Unglück ein, warf dem Piloten aber vor, nicht danach gefragt zu haben, ob die Bahn für die Transportflüge eingestellt oder deren Betrieb früher beendet werden könnte. Fahrlässige Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen sei dem Piloten nicht gesondert anzulasten. Die Privatbeteiligten-Vertreter wurden mit ihren Ansprüchen großteils auf den Zivilrechtsweg verwiesen.
Markus J. nahm das Urteil gefasst auf. Er hatte kurz zuvor erklärt: "Ich kann mich dafür nicht entschuldigen. Es gibt keine Entschuldigung." Nach seinem Ermessen habe er "nach bestem Wissen und Gewissen" gearbeitet, umso schlimmer sei es, dass sich das Unglück durch ihn ereignet habe. "Ich fühle mit Ihnen", wandte er sich an die zahlreich anwesenden Hinterbliebenen und Opfer. Der Pilot hatte sich nicht schuldig bekannt. Bei der von ihm gewählten Flugroute über die Seilbahn habe er kein Problem gesehen. "Es war aus meiner Sicht die beste Route", sagte er. "Alles andere war undenkbar." Er hätte ansonsten die Piste oder Wege, auf denen überall Personen unterwegs gewesen seien, überfliegen müssen. Eine in Betrieb stehende Bahn wolle er nie mehr überfliegen, betonte er. Der Gesetzgeber solle klare Richtlinien für derartige Flüge schaffen. Er erbat sich Bedenkzeit.
Viele Medienvertreter aus dem In- und Ausland hatten der Verhandlung - sie wurde in den Schwurgerichtssaal verlegt - beigewohnt. Die Angehörigen der Verunglückten und Opfer hatten den Prozess teils mit Tränen in den Augen verfolgt. Ganz vereinzelt waren Unmutsäußerungen zu hören.
Der Pilot soll laut Strafantrag am 5. September 2005 bei einem Transportflug am Rettenbachferner entgegen der Verordnung des so genannten Luftverkehrsbetreiberzeugnisses und des Betriebshandbuches der betroffenen Hubschrauberfirma über die in Betrieb befindliche "Schwarze-Schneid-Bahn" geflogen sein. Durch eine Fehlfunktion der Auslösevorrichtung habe er dann die 680 Kilogramm schwere Außenlast verloren. Der Betonkübel stürzte in der Folge auf das Tragseil. Eine mit fünf Personen besetzte Gondel wurde in die Tiefe gerissen. Aus einer zweiten Gondel wurden durch die Schwingungen des Seils sieben Skifahrer hinausgeschleudert und getötet.
Sechs Kinder aus dem Schwarzwald in Baden-Württemberg im Alter zwischen zwölf und 14 Jahren und drei Erwachsene aus Bayern - eine Skilehrerin und ein Skilehrer aus Mittenwald sowie ein Skibetreuer vom Skiclub in Gilching bei München - hatten bei dem Unglück ihr Leben verloren. (apa/red)
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