Freitag, 17. März 2006

Missbrauch der Dienststellung: 3.000 Euro Strafe für Major, der Rekruten schikanierte

  • Offizier erteilte Ordonanz Befehl Kaffee zu bringen
  • Laut Urteil erteilte er ungerechtfertigten Befehl

Die Lust auf Kaffee dürfte einem Major des österreichischen Bundesheers gründlich vergangen sein. Weil er einem jungen Rekruten in der Unteroffiziersmesse einer Wiener Kaserne ungerechtfertigterweise den Befehl erteilt hatte, ihm sofort eine Melange zu bringen, wurde der 42-jährige Offizier zu einer unbedingten Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt. Die Strafe ist nicht rechtskräftig.

Für Richter Wilhelm Mende, der beim Heer selbst die Offizierslaufbahn eingeschlagen hatte, ehe er Jus zu studieren begann und schließlich bei Gericht landete, erfüllte das Verhalten des Majors den Tatbestand des Paragrafen 34 Militärstrafgesetz (MilStG). Demnach macht sich ein Vorgesetzter des Missbrauchs seiner Dienststellung schuldig, wenn er einem Untergebenen einen Befehl erteilt, der in keiner Beziehung zum militärischen Dienst steht.

Genau das widerfuhr einen 21-Jährigen am 16. November 2004. Der junge Mann arbeitete als Ordonnanz in der Unteroffiziersmesse. Knapp vor 8.00 Uhr in der Früh betrat der Major mit einem Hauptmann den Raum, um eine Besprechung bei einer morgendlichen Melange ausklingen zu lassen.

Der zum Kellnerdienst abkommandierte Soldat nahm die Bestellung allerdings nicht mehr entgegen, da die Messe um Punkt 8.00 Uhr geschlossen wurde und er zuvor noch die anderen Gäste abkassieren musste. "Das ist so in der Hausordnung gestanden. Das hat man uns beigebracht, damit wir pünktlich um 8.00 Uhr mit dem Putzen anfangen können", erläuterte er.

Dies dürfte den Major ziemlich erbost haben. Angeblich schnellte er ruckartig in die Höhe, gab sich als Offizier zu erkennen und erteilte dem jungen Mann den Befehl, ihm stante pede den Kaffee zu bringen. Worte wie "Ich werd' Ihnen gleich zeigen, mit wem Sie es zu tun haben!" sollen gefallen sein. Augen- und Ohrenzeugen hörten, wie der Major sogar ankündigte, er werde den jungen Mann verhaften lassen, falls er nicht rasch spure.

"Es kam zu keiner Festnahme. Und Kaffee hab' ich auch keinen gekriegt", hielt dem der angeklagte Offizier entgegen. Er betonte, er habe den Rekruten "bloß abgemahnt", weshalb er sich "nicht schuldig im Sinne der Anklage" bekenne.

Zu seinem Pech war in der Unteroffiziermesse allerdings auch ein Oberst in Zivil gesessen, der dem Rekruten "völlig pflichtgemäßes" Verhalten bescheinigte. Als er daher Kenntnis davon erlangte, dass dieser auf Anordnung des Majors zum Rapport beordert und bestraft werden sollte, legte er ein Gedächtnisprotokoll an.

Die Sache wurde zur Anzeige gebracht, da der 21-Jährige nach Ableistung seines Präsenzdienstes eine offizielle Beschwerde einreichte. Bei dieser Gelegenheit wurden auch die Aufzeichnungen des Oberst bekannt.

Der Major legte gegen die Verurteilung volle Berufung ein. Ihm drohen auch berufliche Konsequenzen: Gegen ihn ist ein Disziplinarverfahren anhängig, das nach rechtskräftiger Erledigung des Strafverfahrens entschieden wird. (apa/red)

17.3.2006 13:48