Samstag, 18. März 2006

Von Aktionsgruppe "Nazijäger": FPÖ-Chef Strache erhielt am Telefon Morddrohung!

  • Auch Stadler wurde laut Innenministerium angerufen
    Anrufer verfügt angeblich über Waffen und Granaten
  • Beamte sehen ernste Gefahr: Polizeischutz angeboten

Bei der Bundespolizeidirektion Wien ist am Freitag eine telefonische Morddrohung gegen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache eingegangen. Das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) bestätigte am Samstag auf Anfrage der APA eine entsprechende Aussendung der FPÖ. Der Anrufer habe erklärt, im Namen einer Aktionsgruppe "Nazijäger" zu agieren und angegeben, auch über Waffen und Granaten aus Ex-Jugoslawien zu verfügen. Der LVT-Sprecher sagte, man könne derzeit nicht sagen, ob es sich um eine Mystifikatio handle, "ob der Anrufer da einen Blödsinn erzählt hat oder nicht".

Auch seitens des Innenministeriums wurde der Anruf bestätigt. Erhebungen seien in Auftrag gegeben worden.

In der FPÖ-Aussendung hatte es geheißen, dass eine Morddrohung gegen Strache und "andere Spitzenrepräsentanten der FPÖ" telefonisch eingegangen sei. Das LVT habe umgehend Polizeischutz angeboten und die Drohung als ernst zu nehmende Gefahr betrachtet, erklärte FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky.

Der Sprecher des Innenministeriums, Rudolf Gollia, erklärte gegenüber der APA, dass neben Strache auch eine Morddrohung gegen den FPÖ-Volksanwalt Ewald Stadler ausgesprochen worden sei. Der Anrufer habe bisher noch nicht identifiziert werden können. Dass sich der Anrufer als "Nazijäger" ausgegeben habe, sei richtig, "aber das sagt uns in der Form nichts. Als Organisation ist da nichts bekannt".

Richtig sei, dass man Strache Personenschutz angeboten habe. Der FPÖ-Chef habe dies vorerst nicht angenommen. Stadler habe man bisher nicht erreichen können.

Auf die Frage, ob eine telefonische Morddrohung gegen einen Politiker ein Einzelfall sei, sagte Gollia: "Nein. Das kommt natürlich hin und wieder gegen Politiker verschiedenster Couleur vor". Normalerweise würden solche Drohungen aber "von uns aus nicht öffentlich gemacht". In diesem Fall habe der Bedrohte bzw. seine Organisation dies getan.
(apa/red)

18.3.2006 13:49