Bub von Aufzug erdrückt: Monteur in Wien zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt
- Fahrlässige Tötung unter gefährlichen Verhältnissen
- Freisprüche für die übrigen Angeklagten
Mit einem Schuldspruch für den Monteur jener Firma, die den Aufzug in einem Wohnhaus in Wien-Josefstadt saniert hatte, in dem der 15 Monate alte Juan ums Leben kam, ist am Freitag der Prozess um das Unglück vom 12. November 2002 zu Ende gegangen. Der in der technischen Abteilung beschäftigte Ingenieur hatte trotz Fehlens sowohl der Baubewilligung als auch der Fertigstellungsanzeige entschieden, den Lift in Betrieb zu setzen.
Da der TÜV außerdem in einem Prüfgutachten auf drei Baumängel hingewiesen hatte, war für Richter Thomas Schrammel durch die Inbetriebnahme des Aufzugs der Tatbestand der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen zweifelsfrei erfüllt. "Das war eine verhängnisvolle Anweisung. Wenn Sie das nicht gesagt hätten, wäre das Kind wahrscheinlich noch am Leben", stellte Schrammel fest. Er verhängte über den bisher unbescholtenen Monteur acht Monate Haft, die ihm unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen wurden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Freisprüche für sechs Angeklagte
Alle übrigen Beschuldigten - sechs weitere Mitarbeiter der Aufzug-Firma, ein von dieser als Subunternehmer eingesetzter Baumeister, der mit der Prüfung betraute TÜV-Mitarbeiter, der zuständige Beamte von der Baupolizei sowie die Hausverwalterin - wurden freigesprochen. Nach Ansicht des Gerichts war ihr Verhalten nicht kausal für den Tod des Kleinkindes.
Der Richter wunderte sich allerdings, dass die Unterlagen fast zwei Jahre in der zuständigen Magistratsabteilung herumlagen und trotzdem kein Bescheid ausgestellt wurde. "Das ist eine Zumutung für die Baufirmen. Irgendwie sollte das schneller gehen. Ich hoffe, dass das heute nicht mehr so ist", meinte er in Richtung des freigesprochenen Beamten.
15 Monate alter Bub zerquetscht
Der 15 Monate alte Juan war gestorben, nachdem ihn seine Mutter mit seinem um ein Jahr älteren Bruder zum Lift gebracht hatte und nochmal in ihre Wohnung zurückkehrte, um das jüngste Kind zu holen. Als Juan sich zwischen dem Fahrkorb und der Lifttür befand - vermutlich wollte er der Mutter folgen - , drückte der Älteste auf einen Knopf und setzte damit die Anlage in Betrieb. Der Lift fuhr an und riss Juan mit.
Zu dem Unglück wäre es laut Sachverständigengutachten nicht gekommen, hätte man sich an die Ö-Norm gehalten, die für den Abstand zwischen Fahrkorb- und Lifttür maximal zwölf Zentimeter vorgab. Im gegenständlichen Fall betrug dieser 19,2 Zentimeter. Der Kopf des Buben hatte einen Durchmesser von 19 Zentimeter.
Die Freisprüche sind ebenfalls nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft behielt sich dazu eine Erklärung vor. Juans Mutter bekommt übrigens auch einen Prozess. Für ihr Verfahren wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen, in dem ihr die Vernachlässigung ihrer Aufsichtspflicht vorgeworfen wird, gibt es noch keinen Termin.
(apa)
