Donnerstag, 16. März 2006

Nach Aufhebung des Ersturteils: Hausfrau im Umhausen-Prozess zu 2 Jahren verurteilt

  • Verschickte Serie von Drobriefen in Tiroler Ort
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Zu zwei Jahren unbedingter Haft ist die Angeklagte im Prozess um die Aufsehen erregenden Serie von Drohungen im Tiroler Dorf Umhausen am Freitag vorerst nicht rechtskräftig verurteilt worden. Bei dem Prozesstermin wurde das Strafausmaß neu festgelegt, nachdem der Oberste Gerichtshof Teile des Ersturteils in einigen Punkten aufgehoben hatte. Der Verteidiger erbat Bedenkzeit.

Mildernd kam der Angeklagten unter anderem ihre bisherige Unbescholtenheit und die verminderte Zurechnungsfähigkeit sowie ihr Geständnis zugute. Erschwerend kam hinzu, dass zwei Verbrechen und zwei Vergehen aufeinander trafen. Auch der lange Tatzeitraum wurde der 43-jährigen Hausfrau zur Last gelegt.

Dass die Strafe unbedingt ausgesprochen wurde, begründete der vorsitzende Richter, Peter Friedrich, damit, dass die Angeklagte ihre Taten genauestens geplant hatte. Dabei habe sie darauf geachtet, keine Spuren zu hinterlassen. Zudem habe sie andere Personen der Gefahr ausgesetzt und den Verdacht auf sie gelenkt. Schließlich war es sogar zu einer strafrechtlichen Verfolgung der Verdächtigten gekommen.

Die 43-jährige Hausfrau war im vergangenen Sommer von einem Innsbrucker Schöffensenat in erster Instanz wegen schwerer Nötigung, gefährlicher Drohung, Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung, Sachbeschädigung und Verleumdung zu zwei Jahren Haft - davon acht Monate unbedingt - verurteilt worden. Sie hatte zudem die Weisung erhalten, sich einer psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung zu unterziehen. Die Umhauserin hatte dagegen Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt. Vom Vorwurf, die ominöse "Todesliste" verfasst zu haben, war sie freigesprochen worden.

In der rund 3.000 Einwohner zählenden Ötztaler Ortschaft hatte es in den Jahren 2001 bis 2003 zahlreiche Drohbriefe und -anrufe gegeben. Auch eine "Todesliste" mit dem Namen von 25 Bewohnern tauchte auf. Es wurde angekündigt, dass die angeführten Personen am 2. Februar 2004 ermordet werden sollten. Die 43-Jährige hatte zunächst ein Geständnis abgelegt, es dann aber widerrufen.
(apa)

16.3.2006 22:15