Haider attackiert Fischer: "In Sachen Orts- tafeln nicht auf Seite des Unrechts stellen"
- Landeshauptmann ortet psychologische Kriegsführung
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Landeshauptmann legte in Bleiburg selbst Hand an
Präsident Fischer hat dem inzwischen pensionierten Völkermarkter Bezirkshauptmann August Muri für seinen Verordnungsentwurf zur Aufstellung zweisprachiger Ortstafeln für die Stadt Bleiburg und den Ortsteil Bleiburg-Ebersdorf gedankt. Landeshauptmann Haider hält nicht viel von dieser Einmischung und fordert nun, Fischer möge sich nicht "auf die Seite des Unrechts stellen!" Haider ortet in der Ortstafelfrage "psychologische Kriegsführung" des Präsidenten gegen Kärnten.
Der Landeshauptmann betonte neuerlich, Kärnten habe bezüglich des VfGH-Erkenntnisses zu den Ortstafeln in Bleiburg und Ebersdorf seine Rechtspflicht erfüllt. Die "salbungsvollen Worte" Fischers könnten nicht darüber hinwegtäuschen, dass er als Landeshauptmann und Verkehrslandesrat Gerhard Dörfler rechtmäßig gehandelt hätten, "im Gegensatz zum Bezirkshauptmann von Völkermarkt und seinem Berater im Verfassungsgerichtshof".
Der VfGH sei nicht berechtigt gewesen, den rechtlich gedeckten Ortsnamen "Bleiburg" aufzuheben, sagte Haider, noch dazu, wo die Vorgangsweise durch "begangenen Rechtsbruch" erzwungen worden sei. Er bezog sich dabei auf den Umweg des Rechtsanwalts Rudi Vouk, Strafbescheide wegen Geschwindigkeitsübertretungen zu beeinspruchen und so Entscheidungen über die Ortstafeln zu ermöglichen. Haider forderte Fischer auf, "dieses begangene Unrecht zu verurteilen und sich nicht auf dessen Seite zu stellen".
Fischer möge erklären, warum er zu den beim VfGH anhängigen Verfahren schweige, die durch Rechtsbruch zustandegekommen seien, forderte Haider. Ebenso solle er beantworten, warum er dazu schweige, dass Vouk nicht Recht bekommen hätte, das Land aber die Verfahrenskosten tragen müsse. Außerdem verwies der Landeshauptmann auf eine Aussage Fischers aus dem Jahr 1992, in dem der jetzige Präsident Kritik am VfGH geübt hatte und verlangte, Fischer möge diese Kritik jetzt erneuern.
Fischer dankt Muri
In einem Schreiben sprach der Bundespräsident Muri ausdrücklich "Respekt und Anerkennung" dafür aus. Der Bezirkshauptmann habe damit knapp vor Beendigung seiner aktiven Dienstzeit "einer Rechtspflicht entsprochen", die sich aus einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes ergebe.
Gleichzeitig übt der Bundespräsident in dem Brief heftige Kritik am Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (B). Dieser hatte Muri "notorische Rechtsverweigerung" vorgeworfen und Erhebungen wegen des Verdachtes des Amtsmissbrauchs eingeleitet. Fischer erklärte dazu, die Behauptung, dass die Ausarbeitung eines entsprechenden Verordnungsentwurfes einer "notorischen Rechtsverweigerung" gleichkomme, sei "durch nichts begründet und richtet sich von selbst. Rechtsverweigerung ist in diesem Zusammenhang jedenfalls nicht bei Ihnen, sehr geehrter Herr Bezirkshauptmann, zu suchen."
Fischer benutzt die Gelegenheit auch, "um klarzustellen, dass es aber keinem Verwaltungsorgan und keinem Politiker zusteht, sich über den Verfassungsgerichtshof zu stellen und sich anzumaßen darüber zu befinden, ob ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes 'richtig' oder 'falsch' und daher zu befolgen oder nicht zu befolgen" sei.
Der Bundespräsident verweist auch darauf, dass die Kärntner Landesregierung das VfGH-Erkenntnis am 17. Jänner 2006 im Kärntner Landesgesetzblatt pflichtgemäß kundgemacht und damit als ein rechtswirksames Erkenntnis anerkannt hat. Auch vor diesem Hintergrund und aus mehreren anderen Gründen sei es "mit unserer Rechts- und Verfassungsordnung unvereinbar", ein Urteil des VfGH als "falsches VfGH-Erkenntnis" zu qualifizieren und mit dieser Begründung die Umsetzung zu verweigern.
Fischer betont, dass in einem Rechtsstaat einer solchen ausdrücklichen Verpflichtung des Verfassungsgerichtshofes Rechnung zu tragen sei. "Ihnen, sehr geehrter Herr Bezirkshauptmann, möchte ich nochmals zu Ihrer korrekten Haltung gratulieren (obwohl diese Korrektheit in einem Rechtsstaat eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte) und für Ihre verdienstvolle Tätigkeit als Bezirkshauptmann danken", schreibt der Bundespräsident. (apa/red)
