Donnerstag, 16. März 2006

Kommt eine Reform der Höchstgerichte? Schüssel beruhigt - 'Nicht entscheidungsreif'

  • "Handelt sich nicht um eine Vorgabe der Regierung"
  • VfGH-Präsident erwartet sich "sachliche Gespräche"

Die von der Regierung geplante Reform der Höchstgerichte wird offenbar doch nicht so schnell kommen, wie ursprünglich angenommen. Der Verfassungsdienst im Kanzleramt hatte zuletzt ohne Rücksprache mit Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof einen entsprechenden Gesetzesentwurf in Begutachtung geschickt. Nach Protesten der Höchstgerichts-Präsidenten erklärte Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) am Donnerstag jedoch, der Entwurf sei "überhaupt nicht entscheidungsreif".

Der Gesetzesentwurf des Kanzleramtes hat unter anderem zwei Ziele: Die Behörden sollen für Stellungnahmen gegenüber dem Verfassungsgerichtshof mehr Zeit bekommen - und zwar mindestens zehn Wochen. Derzeit kann der VfGH den Behörden eine beliebige Frist setzen. Völlig neu sollte zudem die Möglichkeit hinzukommen, Höchstgerichte mit Fristsetzungsanträgen unter zeitlichen Druck zu setzen.

Schüssel wies am Donnerstag nach dem Ministerrat jede Verantwortung für den Gesetzesentwurf seiner Beamten von sich und sprach von einem selbstständigen Vorschlag des "autonomen" Verfassungsdienstes. Auf politischer Ebene sei das Thema überhaupt noch nicht besprochen worden, versicherte der Kanzler: "Es handelt sich nicht um eine Vorgabe der Regierung."

Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof reagierten nach den Protesten vom Vortag auf diese Aussagen mit Zufriedenheit, sehen den Versuch der Deeskalation und ein Signal für Gesprächsbereitschaft. VfGH-Präsident Karl Korinek erwartet sich nun "sachliche Gespräche". Sein Kollege vom Verwaltungsgerichtshof, Clemens Jabloner, würde sich überhaupt die Zurückziehung des Entwurfes wünschen: "Ich messe diesen Entwürfen keine besondere Bedeutung zu, insbesondere angesichts der Äußerungen des Bundeskanzlers."

Im Übrigen plädiert Jabloner einmal mehr für die Einführung von echten Verwaltungsgerichten in den Bundesländern, um sein notorisch überfrachtetes Gericht zu entlasten. Hintergrund: Die durchschnittliche Verfahrensdauer im VwGH hat sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt und betrug 2004 bereits mehr als 22 Monate. (apa/red)

16.3.2006 11:03