Dienstag, 7. März 2006

"Holen Sie sich Ihr Geld zurück": Grasser startet wieder Steuerausgleich-Kampagne

  • Arbeitnehmer lassen immer noch 200 Mio. Euro liegen
  • 1. Aktion im Vorjahr brachte 50.000 neue Anträge

Nach dem Pilotversuch im Vorjahr startet das Finanzministerium heuer zum zweiten Mal seine "Holen Sie sich Ihr Geld zurück"-Aktion. Ziel ist es erneut, mehr Bürger dazu zu animieren, von der Arbeitnehmerveranlagung Gebrauch zu machen. "Kommen Sie in unserer Finanzämter und holen Sie sich das Geld, das Ihnen zusteht, zurück", lautete die Einladung, die Finanzminister Karl Heinz Grasser an die Bürger aussprach.

Mit der im Vorjahr erstmals durchgeführten Kampagne wurden laut Grasser fast 100.000 Bürger über direkten Kontakt erreicht. Das hat laut Angaben eines Ministeriumsexperten 30.000 bis 50.000 zusätzliche Arbeitnehmerveranlagungen gebracht, die in Summe bis zu 20 Mio. Euro zurück bekommen haben.

Im speziellen gelte die Einladung für die 500.000 Bürger, die nach wie vor rund 200 Mio. Euro an zu viel bezahlter Steuer liegen lassen, so Grasser. 2,5 Millionen unselbstständig Beschäftigte machen von der Möglichkeit einer Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) Gebrauch. In 2,2 Millionen Fällen davon gebe es Gutschriften, die zusammen rund 850 Mio. Euro jährlich ausmachten. Daraus ergebe sich eine durchschnittliche Gutschrift von 380 Euro pro Veranlagung.

Laut Grasser geht es bei der Aktion darum, die Dienstleistungsorientierung der Finanzverwaltung - unter dem Motto "Fairness und Gerechtigkeit" gegenüber dem Steuerzahler - auszuweiten. Ziel sei eine Öffnung der Finanzämter für die Steuerzahler, der Bürger solle als Kundschaft gesehen werden.

Zur verstärkten Information über die Aktion findet am 9. März zwischen 7.30 und 17 Uhr in allen Finanzämtern ein Infotag statt. Zusätzliche Informationen gibt es über die Medien und eigene Infomaterialien wie das Steuerbuch 2006, über die Homepage des Finanzministeriums (http://www.bmf.gv.at) und finanzonline.gv.at.

Grundsätzlich könne man Gutschriften bei Gehaltsänderungen, Arbeitgeberwechsel, unterjähriger Beschäftigung, sehr geringem Jahreseinkommen, beim Anfall von Steuerabsetzbeträgen (Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag, Mehrkindzuschlag) und Steuerfreibeträgen (Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen) erwarten.

Steuerzahler können grundsätzlich ihre Arbeitnehmerveranlagung per Post, persönlich beim Finanzamt oder aber elektronisch über "FinanzOnline" über die Homepage des Finanzministeriums einreichen. Ein Antrag kann bis fünf Jahre nachgereicht werden. Das heißt, der Antrag für 2005 kann bis Ende Dezember 2010 bzw. für 2001 noch heuer eingereicht werden.

Laut Finanzstaatssekretär Alfred Finz haben bei den vorjährigen zwei Aktionstagen 60.000 Bürger persönlich bei den Finanzämtern vorbeigeschaut, 33.000 hätten telefonisch angefragt.

Der einfachste und rascheste Weg zur Veranlagung sei FinanzOnline, so Finz. Über diesem Wege könne man auch eine "Schattenveranlagung" machen, und so erfahren, ob und in welcher Höhe eine Gutschrift zu erwarten ist.

Laut Finz haben sich 774.923 Bürger, 140.320 Unternehmen und 4.476 Wirtschaftstreuhänder für 974.812 Klienten sowie zahlreiche Gemeinden, Notare, Rechtsanwälte, Immobilienverwalter und selbstständige Buchhalter auf FinanzOnline registriert. (apa/red)

7.3.2006 19:50