Fall Hoyzer: Fehler in Urteilsbegründung?
Prozess wird möglicherweise neu aufgerollt
- Hat möglicherweise eines der Spiele gar nicht geleitet
- Berliner Staatsanwalt nimmt Revisionsantrag zurück

In den Fall des deutschen Skandal-Schiedsrichters Robert Hoyzer kommt überraschend neue Bewegung - möglicherweise muss der Prozess zu Manipulationen von Fußball-Spielen sogar neu aufgerollt werden. Grund dafür könnte ein Fehler in der Urteilsbegründung sein: Hoyzer soll angeblich für die Manipulation eines Spiels verurteilt worden sein, das er gar nicht gepfiffen hat.
Hoyzer war im November 2005 zu zwei Jahren und fünf Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof müsste auch bewerten, ob überhaupt ein Fehler vorliegt und dieser erheblich ist. Als einer von sechs Manipulations-Fällen soll Hoyzer die Regionalliga-Partie zwischen den Amateuren des VfL Wolfsburg und den Amateuren des Hamburger SV am 6. November 2004 zur Last gelegt worden sein. Dieses Spiel hatte jedoch Ex-Schiedsrichter Dominik Marks geleitet.
Revision: Hoyzer noch auf freiem Fuß
Der Mitangeklagte Marks hatte eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung erhalten. Gegen beide Urteile wurde Revision eingelegt. Der als Drahtzieher des Wettskandals verurteilte Ante Sapina hatte zwei Jahre und elf Monate Gefängnis erhalten. Hoyzer musste wegen der ausstehenden Revision seine Haftstrafe noch nicht antreten.
Strittiger "Fall 8"
Die Staatsanwaltschaft hat ihren Revisionsantrag gegen das Hoyzer-Urteil inzwischen zurückgenommen, wurde am Mittwoch bestätigt. Das stehe nach Angaben der Staatsanwaltschaft aber nicht mit einem möglichen Fehler in der Urteilsbegründung im Zusammenhang. Das Spiel Wolfsburg gegen HSV Amateure ist in der Urteilsbegründung unter "Fall 8" verzeichnet, für den Hoyzer auch bestraft wurde. Hoyzer soll aber lediglich den Kontakt zu Drahtzieher Ante Sapina hergestellt haben. Im Urteil sei aufgeführt, dass Hoyzer auch in diesem Fall "manipulierend in die von ihm geleiteten Fußballspiele eingegriffen" habe. (APA/red)
