Muss Fall Hoyzer neu aufgerollt werden? Schiri womöglich für falsches Spiel verurteilt
- Laut Medien-Bericht der "Berliner Zeitung"
In den Fall des deutschen Skandal-Schiedsrichters Robert Hoyzer kommt überraschend neue Bewegung - möglicherweise muss der Prozess zu Manipulationen von Fußball-Spielen sogar neu aufgerollt werden. Grund dafür könnte ein Fehler in der Urteilsbegründung sein, hatte die "Berliner Zeitung" (Mittwoch) unter Verweis auf die schriftliche Urteilsbegründung der 12. Strafkammer des Berliner Landgerichts berichtet. Hoyzer soll angeblich für die Manipulation eines Spiels verurteilt worden sein, das er gar nicht gepfiffen hat.
Hoyzers Anwalt Thomas Hermes wollte auf dpa-Anfrage den Bericht nicht kommentieren und erklärte lediglich, die Revision sei am 17. Februar beim Berliner Landgericht eingereicht worden. Hermes hält es für möglich, dass der Bundesgerichtshof noch vor dem Beginn der Fußball-Weltmeisterschaft am 9. Juni verkündet, ob die Urteile rechtskräftig sind oder der Fall neu verhandelt werden muss.
Hoyzer war im November 2005 zu zwei Jahren und fünf Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof müsste auch bewerten, ob überhaupt ein Fehler vorliegt und dieser erheblich ist. Als einer von sechs Manipulations-Fällen soll Hoyzer die Regionalliga-Partie zwischen den Amateuren des VfL Wolfsburg und den Amateuren des Hamburger SV am 6. November 2004 zur Last gelegt worden sein. Dieses Spiel hatte jedoch Ex-Schiedsrichter Dominik Marks geleitet.
Der Mitangeklagte Marks hatte eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung erhalten. Gegen beide Urteile wurde Revision eingelegt. Der als Drahtzieher des Wettskandals verurteilte Ante Sapina hatte zwei Jahre und elf Monate Gefängnis erhalten. Hoyzer musste wegen der ausstehenden Revision seine Haftstrafe noch nicht antreten.
Die Staatsanwaltschaft hat ihren Revisionsantrag gegen das Hoyzer-Urteil inzwischen zurückgenommen, wurde am Mittwoch bestätigt. Das stehe nach Angaben der Staatsanwaltschaft aber nicht mit einem möglichen Fehler in der Urteilsbegründung im Zusammenhang. Das Spiel Wolfsburg gegen HSV Amateure ist in der Urteilsbegründung unter "Fall 8" verzeichnet, für den Hoyzer auch bestraft wurde. Hoyzer soll aber lediglich den Kontakt zu Drahtzieher Ante Sapina hergestellt haben. Im Urteil sei aufgeführt, dass Hoyzer auch in diesem Fall "manipulierend in die von ihm geleiteten Fußballspiele eingegriffen" habe.
(apa/red)
