Parteienförderung verfassungswidrig? Experten sprechen sich für Änderung aus!
- Alle Parlamentsparteien dafür, einzig ÖVP ziert sich
- FPÖ könnte Teil ihrer Parteienförderung verlieren
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Die Aufregung um die Förderung für die Parteiakademie der FPÖ schlägt weiter hohe Wellen. Nun fordern Experten sogar eine Änderung der Gesetze, weil diese unklar formuliert und womöglich verfassungswidrig seien. Beispielsweise sei das BZÖ im Parlmanet vertreten, erhielte aber keine klassische Parteienförderung. Der Verfassungsrechtler Heinz Mayer wünscht sich neue Regelungen. Unterdessen läuft die FPÖ Gefahr, einen Teil ihrer Förderung zu verlieren.
Was die Parteienförderungs-Gesetze angeht, sprechen sich alle im Parlament vertretenen Parteien außer der ÖVP für eine Änderung aus. Für die Volkspartei ist es in Ordnung, dass die FPÖ weniger Geld bei weniger Abgeordneten bekomme. Die SPÖ fordert Vier-Parteien-Gespräche, die Grünen wollen eine Offenlegung, wofür das Geld verwendet wird. Das BZÖ spricht sich für projektbezogene Parteienförderung aus.
FPÖ könnte Teil der Förderung verlieren
Die FPÖ läuft offenbar nicht nur Gefahr, die staatliche Subvention für ihre Parteiakademie zu verlieren, sondern auch einen Teil der regulären Parteienförderung. Unter diesem Posten hat die FPÖ 2005 über 1,6 Mio. Euro bekommen. Der darin enthaltene "Sockelbetrag" von 218.000 Euro ist jedoch daran gekoppelt, dass die Partei in Klubstärke im Nationalrat vertreten ist. Das ist derzeit nicht der Fall.
"Der Grundbetrag ist abhängig von der Klubstärke. In dem Moment, wo es keine Klubstärke gibt, kriegt sie ihn nicht", sieht der Parteirechts-Experte Thomas Höhne nach dem Austritt der Abgeordneten Partik-Pable, Hofmann und Neudeck Probleme auf die FPÖ zukommen.
Der Politikwissenschafter Hubert Sickinger verweist gegenüber der APA darauf, dass die Parteienförderung halbjährlich ausgezahlt wird. Die erste Rate wurde also bereits an die FPÖ überwiesen. Bei der Berechnung der zweiten Rate könnte das Bundeskanzleramt also theoretisch die veränderte Mandatsstärke der FPÖ berücksichtigen und den halben Sockelbetrag von 109.000 Euro einbehalten.
Hintergrund: Die Parteienförderung wird in zwei Tranchen ausgezahlt. Der Sockelbetrag von 218.000 Euro ist für alle Parteien, die den Einzug in den Nationalrat schaffen, gleich hoch. Die restlichen Mittel von insgesamt rund 14,4 Mio. Euro werden dann je nach Stärke bei der Nationalratswahl auf die Parlamentsparteien verteilt. Die FPÖ hat im Vorjahr (inklusive Sockelbetrag) 1,624 Mio. Euro erhalten. Den Löwenanteil aus der Parteienförderung haben ÖVP (6,161 Mio. Euro) und SPÖ (5,347 Mio. Euro) bekommen.
Noch ungeklärt ist, ob und - wenn ja - wie viel die FPÖ an Akademieförderung erhält. Dieser Posten wackelt nach den Austritten ja komplett. 2005 hat die FP-Akademie 1,438 Mio. Euro vom Bund erhalten.
(apa/red)
