Gründe für und gegen Auszahlung: Langer Rechtsstreit um FP-Akademie erwartet
- Sechs Tage alte Unterschriften zählen nicht mehr
- Andererseits wurde Förderung vor Sichtag bewilligt
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Welcher Partei werden Sie Ihre Stimme geben?
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Innsbruck: Parteichef wurde laut FP attackiert
Der Parteienförderungsexperte Hubert Sickinger erwartet einen langen Rechtsstreit um die Förderung für die freiheitliche Akademie, nachdem von sechs Abgeordneten, die für die FPÖ unterschrieben haben, drei aus der Partei ausgetreten sind. Das Bundeskanzleramt könnte nun argumentieren, dass der FPÖ die gesamte Förderung für die Akademie gestrichen werden muss, so Sickinger im Radio.
"Die FPÖ hätte keinen Anspruch auf Akademieförderung weil sie nicht mehr mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind. Spätestens mit Donnerstag ist das evident," sagte der Experte am Freitag.
Auch der Leiter des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt, Georg Lienbacher, sagt laut Ö1: Laut Gesetzestext müssten immer mindestens fünf Abgeordnete einer Partei im Parlament sitzen, damit Anspruch auf Förderung besteht. Die erst ein paar Tage alten sechs Unterschriften würden also nicht mehr zählen.
Sickinger schränkt jedoch ein, dass im Gesetz vom 15. Februar als einer Art Stichtag die Rede sei. Und zu diesem Zeitpunkt gab es ja noch fünf FPÖ-Mitglieder im Nationalrat. Und zweitens habe das Bundeskanzleramt im Vorjahr noch eine andere Meinung vertreten. Da hätte es die Möglichkeit gegeben, der FPÖ nach der Abspaltung des BZÖ die Förderung zu kürzen. Das sei aber nicht geschehen.
Der Politologe bekräftigte auch seine schon mehrfach geäußerte Ansicht, dass das Gesetz über die Förderung der politischen Bildungsarbeit verfassungswidrig sei. Die FPÖ sei deshalb gut beraten gegen eine Kürzung oder Streichung der Förderung zu klagen.
Stadler attackiert ÖVP: "Vergeltungsaktion"
Volksanwalt Ewald Stadler, nebenbei Präsident der FPÖ-Akademie, hat das Verhalten von Bundeskanzler Schüssel in der Diskussion um die Subvention der FPÖ-Akademie wörtlich als "Retorsionsmaßnahme" der ÖVP, d.h. Vergeltungsmaßnahme, bezeichnet. Die ÖVP wolle damit die FPÖ für das EU-kritische Verhalten während der österreichischen Präsidentschaft bestrafen, meinte Stadler.
"Die ÖVP tut so, als würde ihr das Geld gehören", kritisierte Stadler. Er betonte neuerlich, dass die FPÖ - auch nach dem Parteiaustritt von drei Abgeordneten - Anspruch auf eine Akademie-Förderung habe. Schließlich habe der Wähler die FPÖ vor vier Jahren mit 18 Abgeordneten in das Parlament gewählt.
Im seit dem Vorjahr andauernden Trennungsstreit zwischen FPÖ und BZÖ ist am Donnerstag ein weiterer Schritt gesetzt worden: Die Abgeordneten Helene Partik-Pable, Detlev Neudeck und Max Hofmann sind nach Querelen um die Förderung der FP-Akademie, der blauen Bildungswerkstatt, aus der FPÖ ausgetreten. Mit dem Umgang mit Funktionären und dem Kurs der Partei können sie nicht mehr mit. Jetzt verfügt die FPÖ nur noch über zwei Abgeordnete im Parlament.
Die Akademie-Förderung wird nun nochmals vom Kanzleramt geprüft. Denn das Bundeskanzleramt will die Akademie-Förderung nur ausbezahlen, wenn die FPÖ nachweisen kann, dass sie über fünf Abgeordnete im Nationalrat verfügt. Es geht dabei um 600.000 Euro an Basisförderung und einen variablen Zusatzbetrag je nach Mandatsstärke. Die Partei konnte vor einigen Tagen die Unterschriften von sechs Abgeordneten vorlegen - darunter die der drei jetzt Ausgetretenen. (apa/red)
