Nach Partei-Austritten: Förderung für FPÖ- Akademie wird jetzt nochmals überprüft
- Laut Schüssel wurde Geld noch nicht überwiesen
- Leiter Ewald Stadler rechnet nicht mehr mit Geldern
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Das Bundeskanzleramt wird nach dem Parteiaustritt von drei der fünf FPÖ-Abgeordneten nochmals prüfen, ob die Freiheitliche Parteiakademie eine Förderung des Bundes erhält. Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) erklärte nach dem Ministerrat, dass sich der Verfassungsdienst der neuen Situation annehmen werde. Gelder seien bisher jedenfalls nicht überwiesen worden. Für den Erhalt der Basisförderung ist es eigentlich notwendig, dass sich fünf Abgeordnete zu jener Partei bekennen, die in der Akademie repräsentiert wird.
Schüssel ließ sich im Pressefoyer noch auf keine Richtung ein, wie die Entscheidung ausfallen wird. Der Verfassungsdienst werde hier weisungsfrei eine gründliche Prüfung vornehmen.
Akadmie-Leiter Stadler rechnet nicht mit Förderung
Der Leiter der FPÖ-Akademie, Volksanwalt Ewald Stadler, geht davon aus, dass das Bundeskanzleramt die Fördermittel für seine Einrichtung nicht freigeben wird. Gegenüber der APA sprach er von einer "offensichtlichen Schikane". Bekomme die FPÖ die Gelder nicht, werde man zunächst bei einem ordentlichen Gericht Klage einbringen und in weiterer Folge zum Verfassungsgerichtshof (VfGH) gehen, kündigte Stadler an.
Stadler empörte sich zunächst darüber, dass das Bundeskanzleramt überhaupt eine Prüfung für die heurige Förderung vorgenommen hat. Eine solche sei weder bei der Abspaltung des Liberalen Forums, noch im Vorjahr bei der Gründung des BZÖ vorgenommen worden. "Jetzt auf einmal soll es ein Problem geben."
Mit einem positiven Ausgang für die FPÖ rechnet er nicht mehr: "Die zahlen nicht. Das ist fix." Für diesen Fall habe er aber bereits vorgesorgt, sagte Stadler. Für den "worst case" habe er Rücklagen gebildet, damit die FP-Bildungswerkstatt auch ohne Fördermittel nicht gefährdet sei.
Weiters habe man ein Gutachten vom Innsbrucker Uniprofessor Norbert Wimmer erstellen lassen, laut dem das Publizistikförderungsgesetz, in dem die Förderung für die Parteiakademien geregelt ist, verfassungswidrig sei. Paragraf 3 des Gesetzes stehe im Widerspruch zum Verfassungsprinzip der repräsentativen Demokratie, so Stadler. Ob eine Akademie gefördert werde oder nicht, müsse sich nämlich nach dem letzten Wahlergebnis der Partei richten und nicht nach der aktuellen Mandatsstärke. Diesbezügliche Bedenken waren zuletzt auch bereits vom Parteienfinanzierungs-Experten Hubert Sickinger geäußert worden.
Gestützt auf das Gutachachten werde man den Rechtsweg beschreiten, kündigte Stadler an. "Das ist fix. Das müssen wir machen."
(apa)
