Nein zu gefrorenem Embryo: EU weist Schwangerschaftsforderung einer Britin ab
- Ex-Partner hatte Einwilligung wieder zurückgezogen
Eine junge Britin, die gegen den Willen ihres Ex-Partners einen tiefgefrorenen Embryo eingepflanzt bekommen will, ist vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gescheitert. Eine kleine Kammer des Gerichts wies eine Beschwerde der 34-Jährigen gegen die britischen Behörden ab.
Die Britin, die nach einer Entfernung der Eierstöcke unfruchtbar geworden war, machte das Recht auf Mutterschaft geltend. Ihr Ex- Partner hatte 2001, als die Frau an Eierstockkrebs erkrankte, der in- vitro-Befruchtung zugestimmt. Damals wurden sechs Embryonen tiefgefroren. In der Zwischenzeit zog der Mann seine Einwilligung zurück. Daher weigern sich die britischen Behörden, der Frau zu einer Schwangerschaft zu verhelfen.
Die Weigerung der britischen Behörden, der Frau zu einer Schwangerschaft zu verhelfen, sei kein Verstoß gegen die Grundrechte auf Schutz der Familie und des Lebens, urteilte nun der Europäische Gerichtshof. Das Urteil ist noch nicht defintiv: Beide Seiten können innerhalb von drei Monaten eine Überprüfung durch die Große Kammer beantragen. Der Gerichtshof forderte London daher auf, die tiefgefrorenen Embryonen bis dahin aufzuheben.
(apa)
Deutsche Sklavin befreit14:01
Frau schildert ihr Leid19-Jährige nach acht Jahren gerettet - Mutter soll von Martyrium gewusst haben
Nachbeben in Italien16:12
Mehrere TodesopferErneut große Schäden und Tote nach schweren Erdstößen in Norditalien
