Freitag, 3. März 2006

Microsoft: "EU hat Infos vorenthalten" -
Formelle Beschwerde gegen EU-Entscheid

  • EU habe mit den Konkurrenten zusammengearbeitet
  • Kommission will Ende März über Strafe entscheiden

Microsoft hat jetzt eine formelle Beschwerde gegen eine Entscheidung der EU-Kommission eingereicht, wonach der Konzern Auflagen nicht erfüllt hat. Die EU-Kommission hatte dem Konzern deshalb ein Bußgeld von bis zu zwei Millionen Euro pro Tag angedroht. Microsoft erklärte, die EU-Kommission habe dem Unternehmen Unterlagen vorenthalten und kurz vor der Entscheidung mit Konkurrenten unerlaubt zusammengearbeitet.

Die EU-Kommission nahm dazu zunächst nicht Stellung, erklärte aber, nach einer Anhörung am 30. oder 31. März werde über die Strafen gegen Microsoft entschieden.

EU: "Auflagen nicht erfüllt"
Die EU verurteilte Microsoft im März 2004 wegen des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung zu einer Rekordstrafe von 497 Mio. Euro. Hinzu kam die Auflage, Konkurrenten den Einblick in den Source-Code von Software-Schnittstellen (APIs) zu gewähren. Im Dezember 2005 entschied die Kommission dann, dass Microsoft die Auflage nicht ausreichend erfüllt habe. Sie stützte sich dabei auch auf die Aussage eines Experten, Professor Neil Barrett, dessen Unabhängigkeit Microsoft nun anzweifelt.

Berufungsverhandlung Ende April
Gegen das Urteil der EU-Kommission von 2004 hat Microsoft Berufung beim Europäischen Gerichtshof eingelegt, eine aufschiebende Wirkung wurde aber verneint. Die Berufungsverhandlung soll Ende April beginnen. (APA/red)

3.3.2006 09:19