Dienstag, 28. Februar 2006

Österreich sagt dem Spam den Kampf an: Einwilligung für Werbe-Mail-Zustellung nötig

  • Bei Verstoß drohen Strafen von bis zu 37.000 Euro
  • Unternehmen nun auch wieder vor Spam geschützt

Heute kommt es in Österreich zu einer Verschärfung des Spam-Rechts. Ursache ist das Inkrafttreten einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) von 2003. E-Mails dürfen ab sofort nur noch mit Einwilligung des Empfängers zugestellt werden, wenn der Versand zu Werbezwecken erfolgt oder auch ohne Werbezweck an mehr als 50 Empfänger gerichtet ist. Dabei macht es im Gegensatz zur früheren Rechtslage keinen Unterschied, ob der Empfänger ein Unternehmer oder eine Privatperson ist. Bei einem Verstoß drohen Strafen von bis zu 37.000 Euro. Eine mit der großen Novelle 2003 erfolgte Lockerung wird damit rückgängig gemacht.

Nur wenn der Absender die Kontaktdaten für die Nachricht im Zusammenhang mit dem Verkauf oder einer Dienstleistung an Kunden und Geschäftspartner erhalten hat, kann auf die vorherige Zustimmung verzichtet werden. Die Zusendung von Werbe-Mails ist jedenfalls unzulässig, wenn die Identität des Absenders verschleiert wird.

Neu im TKG ist auch die Erwähnung der von der Regulierungsbehörde RTR geführten Liste von E-Mail-Adressen, deren Inhaber keine Zusendung kommerzieller Kommunikation wünschen. Die in der Liste eingetragenen Adressen sind nun rechtlich ausdrücklich vor kommerzieller Post geschützt, berichtet heise.de. Bisher war die Zustellung von E-Mail-Werbung an Unternehmen nur dann erlaubt, wenn die E-Mail eine Möglichkeit zur Abbestellung enthalten hat. Spammer hielten sich jedoch nur äußerst selten an diese Regelung. (APA/red)

28.2.2006 16:17