Mehr Pension vom Chef: Vier Wege, wie
Sie Ihre Altersvorsorge ergänzen können
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Früher konnten Pensionisten darauf hoffen, am Ende des Arbeitslebens 80 Prozent des letzten Gehalts vom Staat zu bekommen. Angesichts der Krise des staatlichen Pensionssystems rückt dieser Zielwert in immer weitere Ferne. Zum Glück können Hunderttausende Arbeitnehmer die wachsende Pensionslücke durch zusätzliche Pensionsbausteine ihres Betriebes schließen.
Baustein eins: Die Abfertigung neu
Seit dem Jahr 2003 zahlen Arbeitgeber für alle neu eintretenden Angestellten 1,53 Prozent des Gehalts in eine Mitarbeitervorsorgekasse (MVK) ein. Die Zahl der Begünstigten beträgt derzeit bereits rund zwei Millionen. Das angesparte Kapital kann man auf zwei Weisen verwenden: Entweder man lässt sich das Guthaben im Falle einer Kündigung durch die Firma bar auszahlen - was allerdings frühestens nach drei Jahren Einzahlung möglich ist.
Oder man nutzt die Abfertigung neu zum langfristigen Aufbau eines zusätzlichen Pensionsstandbeins. So bekäme zum Beispiel ein heute 20-jähriger Mann mit einem Bruttogehalt von derzeit 2.000 Euro ab dem 65. Lebensjahr laut Prognose der VBV eine lebenslange steuerfreie Zusatzpension in Höhe von 507 Euro im Monat ausbezahlt.
Basis dieser Modellrechnung sind eine jährliche Gehaltssteigerung von zwei Prozent und ein Anlageertrag von durchschnittlich fünf Prozent. VBV-MVK-Chef Heinz Behacker: "Ich empfehle angesichts solcher Möglichkeiten, das Kapital in den Kassen zu belassen, zumal man im Falle einer frühen Barentnahme oft nur ein paar Hundert Euro zurückbekommt."
Allerdings muss man beim Renditevergleich auch die Höhe des Aktienanteils beachten. Die meisten Kassen legen betont konservativ an, weil es trotz der ersten Entnahmemöglichkeit nach drei Jahren eine gesetzliche Kapitalgarantie für die eingezahlten Prämien gibt. Diese könnte für die Kassen dann zu einem Problem werden, wenn direkt nach einem schlechten Aktienjahr viele Auszahlungen erfolgen müssten. Wie groß die Wahrscheinlichkeit von solchen frühzeitigen Auszahlungen wirklich ist, lässt sich in der Aufbauphase der Kassen kaum beurteilen.
Baustein zwei: Die Pensionskassen
Derzeit haben rund 440.000 Personen Anspruch auf eine Firmenpension aus einer Pensionskasse. Überwiegend profitieren davon Mitarbeiter größerer Betriebe. Viele Arbeitgeber in Klein-und Mittelbetrieben scheuen dagegen den zusätzlichen finanziellen Aufwand für diese freiwillige Sozialleistung. Kurt Bednar, Chef des Pensionsconsulters Mercer: "Damit sich diese Form der betrieblichen Vorsorge positiv weiterentwickelt, sollte sie über Regelungen in Kollektivverträgen quasi obligatorisch werden."
Wie viel diejenigen künftig herausbekommen, die die Vorteile der Pensionskassen bereits nutzen können, hängt ganz von den künftig erzielten Renditen ab. In den vergangenen Jahren schwankten die Durchschnittsrenditen der sechs überbetrieblichen Pensionskassen kräftig. So konnten die Kassen in den für alle Firmen zugänglichen Veranlagungsgemeinschaften im guten Aktienjahr 2005 im Mittel 10,78 Prozent Ertrag erzielen. Dafür sorgten die schwachen Börsen im Jahr 2002 für ein Minus von durchschnittlich 6,72 Prozent.
Dazu kommen noch die beträchtlichen Unterschiede zwischen den Kassen. So lagen zum Beispiel laut Erhebung von Mercer die Renditen der APK und der ÖPAG im Jahr 2005 um fast ein Prozent über dem Branchenschnitt, sodass ihre Renditen mehr als elf Prozent erreichten (siehe Grafik). Zwar lagen in den vergangenen Jahren unterschiedliche Kassen vorn, auffallend ist allerdings, dass die ÖPAG relativ oft im Spitzenfeld lag.
Trotz des Auf und Ab der Renditen ist angesichts eines durchschnittlichen Aktienanteils der Pensionskassen von 37 Prozent davon auszugehen, dass bei gleicher Einzahlungshöhe und-dauer die spätere Rente aus einer Pensionskasse deutlich höher ausfallen wird als bei einem Ansparen via Abfertigung neu.
Dritter Baustein: Die betriebliche Kollektivversicherung
Seit September 2005 haben die Pensionskassen einen neuen Konkurrenten bekommen - die privaten Versicherungen. Die steuerlichen Rahmenbedingungen sind weitgehend gleich. So können zum Beispiel Arbeitgeber auch bei einer betrieblichen Kollektivversicherung (BKV) bis zu zehn Prozent der Gehaltssumme aller Mitarbeiter steuerfrei einzahlen.
Der entscheidende Unterschied ist die Sicherheit der Erträge: Bei der BKV gibt es eine jährliche Mindestverzinsung von 2,25 Prozent plus eine variable Gewinnbeteiligung. Allerdings ist dafür das Ertragspotenzial der BKV geringer als das der Pensionskassen.
Ab sofort können Unternehmen gemeinsam mit den Mitarbeitern wählen, welche Variante sie bevorzugen. Noch haben weniger als 1.000 Firmen BKV-Verträge abgeschlossen, die Versicherungen sehen aber gerade unter Klein-und Mittelbetrieben eine interessante Klientel.
Für Wechselwillige gibt es außerdem zum Stichtag des Pensionsantritts eine individuelle Umstiegsmöglichkeit von Pensionskassen zu BKV. Christian Lückl, Leiter der betrieblichen Vorsorge der S-Versicherung: "Auch Kombimodelle sind bei Neuabschlüssen möglich, bei denen jeder Mitarbeiter individuell bestimmen kann, wohin das Geld fließt. Wir arbeiten gerade daran, gemeinsam mit Pensionskassen solche Tarife auszuarbeiten."
Vierter Baustein: Die steuerfrei Zukunftssicherung
Bei dieser betrieblichen Vorsorge kann der Betrieb bis zu 300 Euro jährlich (25 Euro monatlich) in eine Gruppenlebensversicherung einzahlen. Wegen der Steuerfreiheit der Prämie können im Laufe der Jahre einige Tausender mehr zusammenkommen als bei einer privaten Lebensversicherung.
Zürich-Chef Rudolf Kraft: "Die Prämien für die Zukunftssicherung können auch über einen individuellen Gehaltsverzicht der Mitarbeiter aufgebracht werden." Der Arbeitgeber muss also keinen Euro dazuzahlen - und trotzdem gibt es später ein Pensionskapital durch die Firma.
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