Freitag, 3. März 2006

Nationalrat segnet neues Gesetz ab:
Vorgriff auf ÖIAG-Dividenden damit möglich

  • SPÖ und Grüne: Dient Stopfen von Budgetlöchern
  • Koalition: Finanzierung von Forschungsanleihe

Die ÖIAG kann künftig auch unterjährig verpflichtet werden, Dividenden an den Bund auszuschütten. Das hat der Nationalrat im Rahmen einer Novelle zum ÖIAG-Gesetz beschlossen. SPÖ und Grüne lehnten die Vorlage ab, da die Opposition hinter der Maßnahme einzig ein Stopfen von Budgetlöchern vermutet. Die Koalition begründete die Maßnahme hingegen damit, dass mit den Geldern eine Forschungsanleihe finanziert werden solle.

SP-Budgetsprecher Christoph Matznetter vermutete ganz andere Motive. Ziel sei lediglich ein Schönen von Bilanzen in einem Wahljahr, deshalb müsse auch die Post so schnell an die Börse gebracht werden. Ins gleiche Horn blies der Grüne Werner Kogler. Vorhaben der Regierung sei, Privatisierungserlöse gleich weiterzumelken und ins Budget weiterzureichen.

Die Koalition wies solche Pläne weit von sich. Es sei wohl klüger, das Geld in die Forschung zu geben als in den Unternehmen zu halten, meinte für die ÖVP etwa Finanzexperte Günter Stummvoll. Finanzstaatssekretär Alfred Finz (V) betonte, dass es einzig um eine Abschlagszahlung auf einen voraussichtlichen Bilanzgewinn gehe. Und diese werde man nicht zum Stopfen von Budgetlöchern verwenden sondern für eine Forschungsanleihe, die für den Bereich Wissenschaft und Forschung äußerst wichtig sei.

Zurückgewiesen wurde von der Koalition auch der Vorwurf, dass Verstaatlichten-Unternehmen durch die Maßnahme Nachteile zu erwarten hätten: "Ob ein halbes Jahr früher oder später hat auf die Unternehmensentwicklung keinen Einfluss", versicherte der BZÖ-Finanzsprecher Josef Bucher.

Gleichzeitig debattiert wurde eine Ausweitung der Kompetenzen der Finanzmarktaufsicht, die im Anschluss von allen Fraktionen beschlossen wurde. Künftig soll die FMA unerlaubte Bank-, Versicherungs-, Pensionskassen- und Wertpapiergeschäfte untersagen und die Öffentlichkeit darüber informieren können. Zudem werden ihre Ermittlungsbefugnisse ausgedehnt. Die Höchststrafe für den unerlaubten Betrieb von Bank-, Börse-, Pensionskassen- und Versicherungsgeschäften sowie von Wertpapierdienstleistungen wird angehoben.
(apa/red)

3.3.2006 07:46