Nach Olympia-Skandal: Regierung will noch vor Sommer ein Anti-Doping-Gesetz fixieren
- Bestimmungen werden an Sportförderung gebunden
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Funktionsweise und schematische Darstellung
Ein nationales Anti-Doping-Gesetz kommt nun doch schneller als erwartet. Sportstaatsekretär Karl Schweitzer (B) kündigte an, dass ein entsprechender Entwurf bereits erarbeitet sei und schon bald behandelt werden könnte.
Die Eckpunkte des Gesetzes wären, dass die Anti-Doping-Bestimmungen an die Bundessportförderung angebunden werden, es aber bei Verstößen keine strafrechtliche Maßnahmen geben soll. "Die Sportler sollen nicht kriminalisiert werden", so Schweitzer.
Da sich ja bereits im Zuge der Olympia-Doping-Diskussion alle Parteien grundsätzlich für ein nationales Anti-Doping-Gesetz ausgesprochen haben, rechnet der Staatssekretär mit einer raschen Einigung. "Wenn es keinen Einspruch im Bundesrat gibt", könne das Vorhaben noch weit vor dem Sommer beschlossen werden, so Schweitzer.
Anti-Doping-Entwurf in Abstimmung mit Schüssel
Ursprünglich wollte die Regierung auf einen von der UNESCO autorisierten Text mit der korrekten Dopingliste warten, dies habe sich nun aber verzögert. Deshalb wolle man schon jetzt ein nationales Gesetz angehen, erklärte der Sportstaatssekretär. Ein Entwurf sei mit Bundeskanzler und Sportminister Wolfgang Schüssel (V) bereits erarbeitet worden.
Eckpunkte des Gesetzes: Keine strafrechtlichen Konsequenzen, dafür aber eine Anbindung der Anti-Doping-Bestimmungen an die Bundessportförderung. Wer gegen die Regeln - Anti-Doping Konvention des Europarats, Zusatzprotokoll, Bestimmungen im Arzneimittelgesetz und im Rezeptpflichtgesetz - verstößt, verliert die Förderung. Top Sport Austria (TSA)- sowie Sporthilfe-Förderungen sollen an vertragliche Vereinbarungen mit dem jeweiligen Sportler gebunden und bei Missachtung der Anti-Doping-Bestimmungen rückerstattet werden müssen.
Einrichtung einer nationalen Schied-Instanz
Darüber hinaus wird eine nationale Schied-Instanz eingerichtet, bei der gesperrte Sportler Berufung einlegen können. Den Vorsitz dieser Schied-Kommission soll ein Richter führen unter Mitwirkung eines Sportmediziners, eines Juristen und eines ehemaligen Spitzensportlers. Administrativ eingerichtet wird die Kommission bei der Bundes-Sportorganisation (BSO).
Schweitzer kündigte weiters "flankierende Maßnahmen" wie Doping-Prävention bei der Trainerausbildung (mit Prüfung), Einrichtung von Anti-Doping-Beauftragten bei den Fachverbänden, Aufbau eines nationalen Informationsnetzes über einen Anti-Doping-Koordinator bei der BSO, verstärkte Führung der Anti-Doping-Kampagne des ÖADC sowie Einsatz von Sportpsychologen an. (apa/red)
