Europäischer Gerichtshof für Menschen- rechte verurteilt Türkei wegen Misshandlung
- In deutschem Asyl lebender Anwalt erhält 17.500
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei abermals wegen schwerer Misshandlungen verurteilt. Die Straßburger Richter gaben einem im deutschen Asyl lebenden türkischen Anwalt Recht, der im Juni 1991 in Istanbul im Zusammenhang mit der Ermordung eines Generals festgenommen worden war und von Polizisten misshandelt wurde. Die Regierung in Ankara wurde angewiesen, dem heute 41 Jahre alten Mann 17.500 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.
Der Türke, dem die Unterstützung einer des Mordes beschuldigten linksextremen Organisation zur Last gelegt wurde, blieb zwei Wochen in Polizeigewahrsam und durfte während dieser Zeit keinen Anwalt sehen. Nach seiner vorläufigen Entlassung stellte ein Gerichtsmediziner zahlreiche Verletzungen fest, unter anderem Wunden am Mund, Blutergüsse an den Geschlechtsteilen und Spuren von Schlägen an Händen und Füßen. Das medizinische Gutachten habe Foltervorwürfe der Istanbuler Anwaltskammer und des Menschenrechtsausschusses im türkischen Parlament untermauert, heißt es in dem Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs. Die türkische Regierung habe im übrigen keine "plausiblen Erklärungen" für die Verletzungen abgegeben.
Die Straßburger Richter rügten ferner, dass die türkische Justiz nach der Strafanzeige des Mannes keine Ermittlungen eingeleitet hatte. Damit sei gegen das Grundrecht auf wirksame Rechtsmittel verstoßen worden. Im Dezember 1995 wurde der Anwalt von einem türkischen Strafsicherheitsgericht zu zwölf Jahren Haft wegen Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung verurteilt. Dieses Urteil bestätigte der Kassationsgerichtshof in Ankara ein Jahr später. In der Zwischenzeit war der Mann nach Deutschland geflohen, wo er politisches Asyl erhielt. Heute lebt er in Düsseldorf.
Türkei schafft Todesstrafe endgültig ab
Die Türkei schafft die Todesstrafe endgültig ab und kommt damit einer Forderung der Europäischen Union nach. Wie ein Sprecher des Außenministeriums am Freitag mitteilte, darf ab 1. Juni auch in Kriegszeiten niemand mehr zum Tode verurteilt werden. Bereits im August 2002 hatte die Türkei die Todesstrafe in Friedenszeiten abgeschafft. In dem nach einem EU-Beitritt strebenden Land ist seit 1984 niemand mehr hingerichtet worden.
Die Abschaffung der Todesstrafe ist ein wichtiges Element des Reformpakets, zu dem sich die Türkei gegenüber der EU verpflichtet hat. Die Verhandlungen über eine EU-Mitgliedschaft haben vergangenen Oktober begonnen und werden aller Voraussicht nach mindestens zehn Jahre dauern.
(apa)
