Wirtschafliche Folgen der Vogelgrippe: Umsatz mit Geflügel in Österreich bricht ein!

Seit Jahresbeginn um 15 Prozent weniger verkauft Gefährliches Virus erreicht Vorarlberg: 5 tote Vögel!<br>Damit steigt Zahl der Fälle in Bodensee-Region auf 14

Auf der deutschen Bodensee-Seite sind bisher fünf und auf Schweizer Seite vier infizierte Wasservögel entdeckt worden. In der Mehrzahl der Fälle stand jedoch noch nicht fest, ob es sich um den aggressiven asiatischen Stamm des H5N1-Virus handelt.

Der Bodensee ist ein großes Quartier für Wasser- und Zugvögel. In den Wintermonaten können sich bis zu 250.000 Tiere am See tummeln. Bis zum Frühjahr sinkt ihre Zahl nach Angaben von Ornithologen auf rund 20.000.

Am Freitag hatte die Vogelgrippe Vorarlberg erreicht. Bei fünf Wildvögeln in Bregenz und Hard am Bodensee sowie in Schwarzach (Bezirk Bregenz) der H5N1-Virus festgestellt. Ob es sich dabei um die hochpathogene Variante handelt, wird eine Untersuchung der Proben im EU-Referenzlabor im britischen Weybridge zeigen. Mit einem Ergebnis ist bis in zehn Tagen zu rechnen. Die zwölf Vorarlberger Gemeinden Bildstein, Bregenz, Fußach, Gaißau, Hard, Höchst, Hörbranz, Kennelbach, Lauterach, Lochau, Schwarzach und Wolfurt fallen nun in die Schutzzone, die wegen eines Vogelgrippe-Falles im benachbarten Lindau (Bayern) errichtete Überwachungszone wurde in eine Schutzzone umgewandelt.

Hunderte Geflügelhalter betroffen
Nach Angaben der Landes-Veterinärabteilung sind in den Gemeinden der Schutzzone 377 Geflügelhalter mit rund 10.500 Tieren von den durchzuführenden Maßnahmen betroffen, in der Überwachszone sind es 419 Halter mit etwa 22.000 Tieren. Laut Schwärzler handelt es sich aber ausschließlich um Kleinstbetriebe mit nicht nennenswerter Fleischproduktion.

Märkte, Ausstellungen und Jagd verboten
In der Schutzzone werden die Geflügelhaltungsbetriebe von Amtstierärzten untersucht, außerdem sind an den Ein- und Ausgängen zu den Betrieben Desinfektionsmaßnahmen vorgeschrieben. Aus einer Schutzzone darf kein Hühnerfleisch hinausgebracht werden. In der Überwachungszone darf lebendes Geflügel innerhalb der ersten 15 Tage nach Einrichtung der Zone nicht verbracht werden. In der Schutz- und Überwachungszone sind alle Geflügelmärkte, Ausstellungen etc. untersagt. In beiden Zonen ist die Jagd auf Wildvögel ausnahmslos untersagt. Die Schutzzone bleibt für mindestens 21 Tage aufrecht, die Überwachungszone für wenigstens 15 Tage.

Weitere Fälle erwartet
Landesveterinär Erik Schmid sprach von einer "chronologischen Entwicklung" und ging davon aus, "dass mit weiteren Fällen zu rechnen ist". Es müsse alles daran gesetzt werden, das Virus aus den Nutztiergeflügelbeständen herauszuhalten. Er empfahl, Hunde in der Schutz- und Überwachungszone an die Leine zu nehmen, wollte dies allerdings vor allem als Maßnahme verstanden wissen, um nicht eventuell kranke Vögel aufzuscheuchen.

H5N1-infizierte Ente in See bei Bruck/Mur gefunden
Eine verendete Wildente, die mit dem H5N1-Virus identifiziert gewesen sein dürfte, ist unterdessen im Mur-Stausee in Penegg bei Bruck an der Mur gefunden worden. Wie aus dem Büro von Agrarlandesrat Hans Seitinger (V) unter Bezugnahme auf Informationen aus dem Gesundheitsministerium verlautet wurde, ist das Tier in zwei Tests durch die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) in Mödling positiv befundet wurden.

Das Gesundheitsministerium hat rund um den Fundort eine Schutz- und eine Überwachungszone verordnet, die ab 4. März, 0.00 Uhr gilt. Proben wurden an das EU-Referenzlabor nach Weybridge geschickt.

Von den bisher 28 in der Steiermark bestätigten Geflügelpest-Fällen waren vor allem Schwäne aus dem Bereich des Stausees Mellach betroffen. Dazu kam Federvieh (Hühner, Enten, eine Gans) aus dem Grazer Tierheim Arche Noah, in das ein infizierter Schwan gebracht worden war, sowie eine Moschusente im Raum Herberstein (Bezirk Hartberg).

(apa/red)