Prozess rund um Unglück in Seegrotte Hinterbrühl: Urteil für 31. März geplant
- Zweiter Tag: Video zeigte Rechtslastigkeit des Bootes
Am Landesgericht Wiener Neustadt ist am Freitag, der im Jänner begonnene Prozess rund um das Bootsunglück in der Seegrotte Hinterbrühl, das am 31. Mai 2004 fünf Touristen einer deutschen Reisegruppe das Leben gekostet hatte, fortgesetzt worden. Als letzter der fünf Beschuldigten befragt wurde jener NÖ Landesbeamte, der 2003 die Verlängerung der Konzession für das Boot zu überprüfen hatte.
Dabei wurde deutlich, dass die Bootsüberprüfung in erster Linie auf Grund von vorliegenden Berechnungen erfolgte. In vollbeladenem Zustand habe er das Boot nicht getestet. Dass unmittelbar nach Konzessionserteilung 1993 zur Erhöhung der Stabilität der Katamaran durch Einbau eines dritten Schwimmkörpers das Boot verbreitert worden war, sei nicht erkennbar gewesen. Er sei Verwaltungsbeamter und kein Schiffstechniker. Außer dem Beamten der fahrlässigen Gemeingefährdung angeklagt sind der Bootsführer, die beiden Geschäftsführerinnen und der Betriebsleiter der Seegrotte, eines privaten Binnengewässers.
Weiters sagten zwei langjährige Höhlen- und Bootsführer aus, dass sie mit dem Unglücksboot "Ilse", das an jenem Pfingstmontag kurz vor der Anlegestelle auf dem 1,5 Meter tiefen, unterirdischen See gekentert war, tausende Fahrten problemlos absolviert hätten. Eine eventuelle Rechtslastigkeit - weil auf der linken Seite durch den Einstieg weniger Sitzplätze waren - hätten sie durch Umverteilung der Passagiere ausgeglichen.
Auf einem Video, das der hinterbliebene Ehemann eines Opfers gedreht hatte, war die Rechtslastigkeit des Bootes an jenem Morgen deutlich erkennbar. So wären sie nicht gefahren, meinten die Zeugen nach Ansicht des Videos.
(apa)
