Mittwoch, 1. März 2006

Schwerarbeiterregelung fixiert: Soldaten, Exekutiv- & Justizwachebeamte profitieren

  • Feuerwehr soll über Landesgesetze integriert werden
  • Schüssel: Öffentlich Bedienstete nicht begünstigt
    KLICKEN: Diese Kriterien müssen Sie erfüllen!

Die Schwerarbeiterregelung ist nun endgültig fix. Der Ministerrat hat die beiden noch ausstehenden Verordnungen abgesegnet. Demnach werden auch Exekutivbeamte, Soldaten und Justizwachebeamte vom früheren Ruhestands-Antritt profitieren können.

Die Justizwachebeamten wurde im letzten Moment noch von Justizministerin Gastinger hineinreklamiert. Die Berufsfeuerwehr soll über eine Verknüpfung mit den Landesgesetzen ebenfalls noch in die Schwerarbeiterregelung integriert werden.

An den Anspruchsvoraussetzungen für ASVG-Versicherte hat sich nichts mehr verändert. Kriterien für die Nutzung sind körperlich besonders belastende Tätigkeiten (Männer: 2.000 Arbeitskalorien, Frauen: 1.400) oder Arbeiten unter extremen Temperaturen bzw. unter Einwirkung von chemischen oder physikalischen Einflüssen, Schichtdienst mit Nachtdiensten sowie Jobs in der Palliativ- und Hospizmedizin. Ebenfalls anspruchsberichtigt sind behinderte Arbeitnehmer, die Pflegegeld mindestens der Stufe 4 beziehen.

All diese Regelungen gelten auch für den Öffentlichen Dienst. Allerdings sind vor allem für die Exekutive hier noch Erweiterungen vorgenommen worden. Etwa für Beamte gemeint, die zumindest die Hälfte ihrer Monatszeit im Außendienst verbringen.

Bundeskanzler Schüssel wollte keine konkreten Angaben darüber machen, wie viele Beamte unter die Regelung fallen werden. Schätzungen von Gewerkschaftsseite, wonach bis zu 85 Prozent der Beamten profitieren würden, halte er aber für "weit überzogen".

SP, Grüne und FP bleiben bei Ablehnung
Weiter abgelehnt wird die vom Ministerrat beschlossene Schwerarbeiter-Regelung von SPÖ, Grünen und Freiheitlichen. Es vergehe kein Tag, ohne dass in Sachen Schwerarbeitsregelung nicht eine noch "größere Augenauswischerei" verkündet werde, meinte der Grüne Sozialsprecher Öllinger.

Dass eine Evaluierungskommission eingesetzt wird, sei eine "klassische Schildbürgerei", so Öllinger. Gleichzeitig mit der Schwerarbeitsregelung werde nämlich eine Verlängerung der Regelung für Langzeitversicherte bis 2010 geschaffen, die deutlich begünstigte Zugangsvoraussetzungen schaffe. Öllinger: "Die Evaluierungskommision ist eine einzige Augenauswischerei." Im Sozialministerium wurde dazu betont, dass sich bei der Hacklerregelung nichts ändere. "Öllinger soll sich eingehender mit der Materie beschäftigen."

Für die SPÖ deponierte der Abgeordnete und Voest-Betriebsrat Dietmar Keck scharfe Kritik. "Für SchwerarbeiterInnen zählen die Fakten und nicht die schöne Worte." Für sie stehe fest, dass am Ende eines "harten und gesundheitsraubenden Arbeitslebens - falls sie überhaupt in die Regelung hineinfallen - mit zumindest neun Prozent Abschlägen von ihrer Pension dastehen werden". Das sei "schäbig" und entspreche keineswegs der Anerkennung, die diesen Menschen entgegengebracht werden müsse.

FP-Vizeparteichef Norbert Hofer zur Regelung: Die Verordnung für die Exekutivbeamten sei zwar völlig in Ordnung, dass man aber schwer arbeitende ASVG-Versicherte wieder einmal benachteilige, sei schlichtweg eine "Schweinerei". Hofer geht davon aus, dass der Verfassungsgerichtshof die Regelung zu Fall bringen wird. (apa)

1.3.2006 11:23