"Österreich bleib frei": EU-Volksbegehren der FPÖ gestartet - Eine Woche Laufzeit
- Ziele: "Wahrung der Neutralität", kein Türkei-Beitritt
- PLUS: Stimmbeteiligung bei bisherigen 32 Begehren

·Volksbegehren: Bei FP-Politikern unbeliebt
Nur zwei Abgeordnete werden unterschreiben
·Volksbegehren: FP mit Rang 2 zufrieden
Plus: Stimmbeteiligung bei bisherigen Begehren
·FPÖ-Volksbegehren ist fast nicht bekannt!
OGM: 67 Prozent werden eher nicht unterschreiben
Das von der FPÖ initiierte Volksbegehren "Österreich bleib frei" liegt derzeit bis 13. März österreichweit zur Eintragung auf. Die FPÖ fordert darin ein Verfassungsgesetz, mit dem der Bestand der Neutralität sowie Volksabstimmungen über die EU-Verfassung und einen allfälligen EU-Beitritt der Türkei festgeschrieben werden.
Sehr niedrig gesteckt hat FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache seine Marke für einen Erfolg des Volksbegehrens - mit 100.000 plus 1. Schon bei der Wiener Gemeinderatswahl im Oktober vorigen Jahres hatte die FPÖ mehr (100.780) Wähler. Bei den rund sechs Millionen Eintragungsberechtigten österreichweit wären 100.000 gerade einmal 1,67 Prozent.
Ab 100.000 Eintragungen muss ein Volksbegehren vom Nationalrat behandelt werden. Diese Hürde hat von den bisher 31 nur eines, das "Pro Motorrad" im Jahr 1995, nicht genommen. Das erfolgreichste Volksbegehren - das gegen das Wiener Konferenzzentrum - kam 1982 auf 25,74 Prozent bzw. 1,361.562 Unterschriften.
Eintragungsberechtigt für das Volksbegehren sind alle österreichischen Staatsbürger, die spätestens bis zum Ende des Eintragungszeitraums, also bis zum 13. März, das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Die Eintragungslokale werden von den Gemeinden festgelegt. Diese bestimmen auch die Öffnungszeiten. Im Volksbegehrengesetz vorgegeben ist nur eine Kernzeit von Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr, an zwei Werktagen bis 20.00 Uhr. Am Wochenende ist eine Mindestdauer von 8.00 Uhr bis 12.00 vorgeschrieben, wobei Gemeinden mit weniger als 2.500 Einwohnern diesen Zeitraum auf zwei Stunden verkürzen können.
Wie viele Österreicher das FPÖ-Volksbegehren unterzeichnet haben, wird am 13. März gegen 22.00 Uhr feststehen.
FP-Volksbegehren im Wortlaut
Der Wortlaut des ersten FPÖ-Volksbegehrens nach der Abspaltung des BZÖ lautet: "Der Nationalrat möge durch Bundesverfassungsgesetz beschließen, 1) dass der Bestand der österreichischen Neutralität als Grundprinzip der Verfassung garantiert wird und 2) dass weder die Zustimmung zu einer EU-Verfassung 3) noch die Zustimmung zu einem allfälligen EU-Beitritt der Türkei ohne Zustimmung der österreichischen Bevölkerung in Volksabstimmungen Gesetzeskraft erlangt."
(apa/red)
