Dienstag, 21. Februar 2006

Gebühren für Privatsender gesetzeswidrig? Kartellamt ermittelt gegen Pro7, Sat.1 & RTL

  • Verstößt Verschlüsselung gegen das Kartellrecht?
  • "Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung"

Die deutschen Privatsender Pro7, Sat.1 und RTL planen bereits länger, ihr Programm zu verschlüsseln. Mithilfe dieser Maßnahme könnten die Sender für bisher frei empfangbare TV-Programme via Satellit Gebühren verlangen. Nun hat sich das deutsche Kartellamt eingeschaltet. Die Behörde ermittelt wegen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung. Ein Verstoß gegen das Kartellrecht wird vermutet.

Bei den Untersuchungen gehe es um "die verschlüsselte Verbreitung von digitalem Satellitenfernsehen", welche die Münchner Astra- Tochtergesellschaft APS in Kooperation mit den Fernsehsendern plane, sagte eine Kartellamtssprecherin gegenüber der "Frankfurter Allgmeinen Zeitung" .

Die Unternehmen müssen nun innerhalb kurzer Zeit die Fragen der Wettbewerbshüter zu dem Thema beantworten, berichtet die Netzeitung. ProSiebenSat.1 hatte noch im November 2005 bestritten, dass die Verschlüsselung von Satellitenprogrammen im Digitalfernsehen beabsichtigt sei. Mithilfe der Verschlüsselung können die Sender für bislang frei empfangbare Fernsehprogramme eine Gebühr von den Zuschauern verlangen, so die Netzeitung. (red)

21.2.2006 09:46