Freitag, 24. Februar 2006

Volksschülerin vergewaltigt: Sieben Jahre Haft für schon vorbestraften Salzburger!

  • Siebenjährige am Zeugnistag "brutal" missbraucht
  • Täter in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher

Den letzten Schultag vor den Semesterferien am 10. Februar 2005 wird ein siebenjähriges Mädchen aus der Stadt Salzburg nie vergessen. Als die Volksschülerin mit dem Zeugnis in der Tasche nach Hause ging, zerrte sie ein 34-jähriger Mann in ein Waldstück und vergewaltigte sie "brutal und hemmungslos", so der Anwalt des Opfers, Peter Lechenauer. Der vorbestrafte Salzburger wurde von einem Salzburger Schwurgericht zu sieben Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte Gerold B., der 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen muss, bat um Bedenkzeit. Das Gericht nahm den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher an.

Staatsanwalt Dietmar Gutmayer meldete Berufung wegen zu geringer Strafe an. Das Urteil wurde im Sinne der Anklage wegen Vergewaltigung, schweren sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen und versuchter schweren Nötigung ausgesprochen, erklärte der Vorsitzende Richter Johann Schütz. Der Strafrahmen betrug fünf bis 15 Jahre Haft.

Im fortgesetzten Prozess, der erneut unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, wurde ein Zusatzgutachten erörtert. Die posttraumatischen Folgen für das Mädchen waren so schwerwiegend, dass sie "wie eine schwere Körperverletzung zu werten sind", erläuterte Leonhard Thun-Hohenstein, Leiter der Kinder- und Jugendpsychiatrie an der Salzburger Christian-Doppler-Klinik.

"Wenn du nicht zu schreien aufhörst, werde ich dich töten", soll der damals betrunkene Gerold B. seinem Opfer gedroht haben. Zuerst wollte er die Schülerin mit den Worten "ich zeige dir den Osterhasen" in den Wald locken. Doch als sie nicht reagierte, lief er ihr nach. Die Kleine hatte keine Chance zu entkommen. "Zuhause darfst du kein Wort davon sagen", setzte er sie noch unter Druck. Doch das Mädchen erzählte die schrecklichen Erlebnisse seiner Mutter.

Weil die Siebenjährige eine genaue Täterbeschreibung abgeben konnte, klickten bei dem mutmaßlichen Kinderschänder schon wenige Stunden später die Handschellen. Das Kind wurde mit schweren Verletzungen ins Spital gebracht.

Gerold B. bekannte sich nur eingeschränkt schuldig. Er sei kein Triebtäter, die Tat sei auf dessen Alkoholisierung zurückzuführen, meinte Verteidiger Wolfram Neureiter. B. hatte zuvor seinen Geburtstag mehrere Tage lang ausgiebig gefeiert.

Der mittlerweile 35-jährige Salzburger litt zwar an einer Persönlichkeitsstörung und hatte zur Tatzeit 2,5 Promille Alkohol im Blut, war aber laut Gerichtspsychiater Bernhard Mitterauer zurechnungsfähig. (apa)

24.2.2006 16:55