EU ist skeptisch: Microsoft-Antwort für Kommission bisher nicht zufrieden stellend
- Prüfung der Stellungnahme ist aber noch im Laufen
- Berufungsverhandlung soll Ende April 2006 beginnen

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Als Zugeständnis im Kartellstreit mit der EU
EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes hat sich skeptisch über eine Einigung im Softwarestreit mit dem US-Konzern Microsoft gezeigt. Die Kommission prüfe derzeit noch detailliert das am Vortag eingereichte Antwortschreiben von Microsoft. "Bis jetzt" seien die Argumente des Konzerns für die Kommission aber "nicht zufrieden stellend" gewesen, erklärte die Kommissarin am Rande eines Energietreffens vor Journalisten.
Microsoft hatte in dem Schreiben am Dienstagabend die Vorwürfe der EU-Kommission zurückgewiesen, wonach der US-Software-Gigant Auflagen aus Brüssel zur Offenlegung der Software-Schnittstellen nicht ausreichend erfüllt hat. Die EU-Kommission hat dem Konzern ein Bußgeld von bis zu zwei Mio. Euro pro Tag angedroht. "Hunderte Microsoft-Mitarbeiter ... haben mehr als 30.000 Stunden daran gearbeitet, mehr als 12.000 Seiten detaillierter technischer Dokumente für die Lizenzierung zusammenzustellen", hieß es.
"Preisgabe des 'Software-Codes' ungenügend"
Kommissarin Kroes zeigte sich davon allerdings unbeeindruckt: "Was mich beeindruckt ist nicht Quantität, sondern Qualität." Kroes hatte im Dezember festgestellt, dass Microsoft die im Zuge des Kartellverfahrens 2004 beschlossenen Auflagen nicht erfülle und dem US-Konzern bis 15. Februar Zeit gegeben, das nachzuholen. Die bisher von Microsoft angekündigte teilweise Preisgabe des so genannten "Software-Code" von Microsoft Windows bezeichnete die EU-Kommission bis dato aber als ungenügend.
Microsoft droht Bußgeld von zwei Mio. Euro täglich
Die EU-Kommission will nun in den kommenden Wochen nach einer mündlichen Anhörung entscheiden, ob die von Microsoft vorgelegte Antwort ausreichend ist und gegebenenfalls Strafen verhängen. Im Falle einer Verurteilung drohen dem Softwarekonzern Bußgelder von zwei Mio. Euro täglich - rückwirkend per 15. Dezember. Schon im März 2004 hatte die EU Microsoft wegen des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung zu einer Rekordstrafe von 497 Mio. Euro verurteilt. Gegen das Urteil hat Microsoft Berufung beim Europäischen Gerichtshof eingelegt, eine aufschiebende Wirkung wurde aber verneint. Die Berufungsverhandlung soll Ende April beginnen. (APA/red)
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