Slowenische Partei fordert Verbot des BZÖ: Appell an Gerichtshof für Menschenrechte
- Auch politische Tätigkeit Haiders soll verboten werden
- SNS verlangt Schutz der slowenischen Minderheit
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Wäre laut Experte Mayer aber verfassungswidrig
Die oppositionelle Slowenische Nationalpartei (SNS) hat den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg aufgerufen, das Bündnis Zukunft Österreich (BZÖ) noch vor den nächsten Nationalratswahlen zu verbieten, ebenso wie die politische und öffentliche Tätigkeit von BZÖ-Chef Jörg Haider.
Dies teilte der zuvor wegen "Nazi"-Vorwürfen an die Adresse Haiders aufgefallene SNS-Abgeordnete Bostjan Zagorac am Freitag in Laibach mit, wie die Tageszeitung "Delo" in ihrer Internetausgabe meldete. Das EGMR wacht über die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), die in Österreich im Verfassungsrang steht. Klagsbefugt vor dem Straßburger Gericht sind auch Einzelpersonen, die sich in ihren Rechten verletzt sehen, nachdem sie alle innerstaatlichen Rechtsmittel ausgeschöpft haben.
"Wir rufen das Gericht auf, unverzüglich ein Verfahren zum Schutz der Menschenrechte der slowenischen Minderheit in Kärnten einzuleiten und entsprechende Schritte gegen das BZÖ und Haider zu setzen wegen: Offener Verletzung von Menschenrechten, Anregung zum Nazismus, eklantanter Missachtung des fünften Absatzes des Artikels 7 des österreichischen Staatsvertrags, Anstiftung zu nationaler Intoleranz, Zunichtemachens der slowenischen Minderheit und ihrer Sprache, Eingriffs in die slowenische Gesetzgebung und Nichtbeachtung der Erkenntnisse des österreichischen Verfassungsgerichtshofs, insbesondere des Urteils V64/05", heißt es im SNS-Schreiben an das Straßburger Gericht.
Der SNS-Abgeordnete und Vizepräsident des Laibacher Parlaments, Saso Pece, kritisierte vor dem Hintergrund des Ortstafel-Streits die Untätigkeit des slowenischen Staates.
Gorbach bekräftigt BZÖ-Kritik am VfGH
Vizekanzler Hubert Gorbach hat die Kritik seines BZÖ am Verfassungsgerichtshof bekräftigt. In der "ZiB2" zeigte er sich "nicht glücklich" über die Entscheidungen des Höchstgerichts in der Frage der zweisprachigen Ortstafeln. Man könnte auch lange darüber diskutieren, ob der VfGH nicht einen Schritt zu weit gegangen sei mit seiner Öffentlichkeitsarbeit, sagte Gorbach.
Die Vorgangsweise von Landeshauptmann Jörg Haider mit der Versetzung von einsprachigen Ortstafeln und der von ihm angestrebte Volksbefragung verteidigte der Vizekanzler. Er gab zwar Nationalratspräsident Andreas Khol (V) recht, dass es problematisch sei, wenn die Mehrheit über die Minderheit abstimme. Aber andererseits sei es immer gut, das Volk zu befragen. Zwischen diesen beiden Polen werde man eine gute Lösung finden müssen. Gorbach verwies darauf, dass die Ortstafelfrage in Kärnten ein heikles Thema sei und er sich deshalb vor Zurufen hüte.
"Fest überzeugt" zeigte sich Gorbach, dass das BZÖ bei der Nationalratswahl im Herbst den Wiedereinzug ins Parlament schaffen werde. Es gehe vor allem darum, eine Stärke zu erreichen, mit der man wieder eine Rolle in Regierungsverhandlungen spielen könne. Auf Zahlen wollte sich Gorbach in diesem Zusammenhang aber nicht festlegen. Auch in der Frage des Spitzenkandidaten hielt er sich nach wie vor bedeckt. Seiner Auffassung nach sollte diese Entscheidung vor dem Sommer getroffen werden. Er selbst sei einer der möglichen Kandidaten dafür, es gebe aber auch viele andere.
Etwas selbstkritischer gab sich Forschungs-Staatssekretär Eduard Mainoni (B). Er gestand zu, dass die Umfrage-Ergebnisse "wirklich nicht berauschend" seien.
(apa/red)
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