Doch keine Mindestpreise für Zigaretten?
EU-Kommission droht Wien mit Verfahren
- Gegen Frankreich und Belgien bereits eingeleitet
- UMFRAGE: Befürworten Sie Zigaretten-Mindestpreise?
·Sind Sie für einen
'Tschik'-Mindestpreis?
UMFRAGE: Soll der Staat den Preis festlegen?
·'Tschik'-Mindestpreis soll fixiert werden!
3,20 bis 3,30 Euro pro Packerl Zigaretten?
·Die Verlierer des
"Tabak-Preiskrieges"
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geht munter weiter
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Regierung plant keine Gesetzesverschärfungen
Die EU-Kommission droht Österreich mit einem Vertragsverletzungsverfahren, sollte das Parlament tatsächlich einen Mindestpreis für Zigaretten festsetzen. Die Kommission habe bereits Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich und Belgien eingeleitet und werde das selbe auch bei allen anderen Staaten tun, die Mindestpreise für Zigaretten festsetzen, sagte die Sprecherin von EU-Steuerkommissar Laszlo Kovacs.
"In Übereinstimmung mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)" gegen Griechenland bezeichnete die Sprecherin der Kommission Mindestpreise als "unverhältnismäßig". Gesundheitsziele könne Österreich genauso über eine Erhöhung der Tabaksteuern erreichen. Das Prinzip der freien Festsetzung von Preisen würde dadurch nicht angetastet, betonte die Sprecherin. Trotz der kräftigen Tabaksteuererhöhung im vergangenen Jahr ortet die Kommission in Österreich noch Spielraum nach oben.
Die EU-Kommission beruft sich in ihrer Argumentation auf die EU-Richtlinie 95/59/EG. Danach haben die Tabakimporteure ein Recht darauf, ihre Höchstpreise unabhängig festzulegen. Setzt Österreich den Mindestpreis wie angekündigt ab März mit 3,20 bis 3,30 Euro an, würden die Tabakkonzerne gezwungen, die Höchstpreise für zumindest einige Zigaretten-Sorten anzuheben, erklärte auch ein Sprecher des deutschen Zigarettenkonzerns Reemtsma. Sein Unternehmen verweist auch darauf, dass Mindestpreise Hersteller mit hohen Produktionskosten bevorzugen würden, und hat bereits eine Beschwerde bei der EU-Kommission angekündigt, wenn Österreich an seinen Plänen festhält.
Das Gesundheitsministerium in Wien argumentiert dagegen, dass es "aus gesundheitspolitischen Überlegungen grundsätzlich möglich ist, über Binnenmarkt-Regelungen hinwegzugehen". Die letzte Anhebung der Tabaksteuer um 30 Cent sei ins Leere gegangen, der Steueranteil bei Zigaretten liegt bereits bei rund 75 Prozent. Auch die Festsetzung der Gewinnspannen für Trafikanten von 81 Euro pro 1.000 Zigaretten mit 1. September vergangenen Jahres habe nichts bewirkt.
Die Tabakkonzerne hätten die bisherigen Maßnahmen mit Dumping-Preisen kompensiert, erklärte ein Sprecher aus dem Kabinett von Gesundheitsminister Maria Rauch-Kallat (V). Nach den zahlreichen neuen Tabak-Werbeverboten seien die Marketing-Kassen der Konzerne voll für derartige Aktionen. "Jetzt kann nur noch die Mindestpreis-Grenze wirken", so der Sprecher.
Österreich beruft sich darauf, dass sich die geplante Regelung deutlich von jener griechischen unterscheiden werde, die der EuGH untersagt habe. Vielmehr werde man Anleihe an anders lautenden Bestimmungen in Italien und Irland nehmen, die keine fixen Preise verordnet hätten sondern ihre Mindestpreise an den Durchschnittspreisen des Marktes orientierten.
Außerdem beruft sich Österreich darauf, dass die EU im Vorjahr in Genf eine Tabak-Rahmenkonvention unterzeichnet habe, die "preispolitische Maßnahmen ausdrücklich als taugliches Instrument der Tabak-Prävention vorsieht". Dadurch hätten sich auch die Rahmenbedingungen für den EuGH geändert.
Auf diese Rahmenkonvention verwies auf APA-Anfrage auch EU-Gesundheitskommissar Markos Kyprianou. Kyprianous Sprecher betonte allerdings, dass die Kompetenzen der EU im Gesundheitswesen limitiert seien. Auch wenn die Kommission die Mitgliedstaaten in der Tabak-Prävention natürlich unterstütze, dürften Regelungen nicht dem Binnenmarkt oder den Wettbewerbsbestimmungen widersprechen.
(apa)
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