Gesetzesanpassung für Tempo 160-Test-strecke: Führerschein trotzdem bei 180 weg!
- Sonst würde Schein erst bei 210 km/h abgenommen
- Dafür musste betreffendes Gesetz geändert werden
·Tempo 160: Fischer ist nicht überzeugt!
"Aber jetzt warten wir einmal den Versuch ab"
·"Wir haben die Nase voll von dem Unfug"
Grüne kritisieren erneut Politik des Vizekanzlers
Eine Anpassung des Führerscheingesetzes hat den parlamentarischen Verkehrsausschuss beschäftigt: Für den Probebetrieb von Tempo 160 wurde es nötig, die Höchstgeschwindigkeit, ab der die Fahrberechtigung sofort entzogen wird, auf 180 km/h zu begrenzen. Kritik übte die SPÖ: Verkehrssprecher Kurt Eder sprach davon, dass die ÖVP die "Lizenz zum Rasen" von Verkehrsminister Hubert Gorbach (B) legalisiere.
Verkehrsstaatssekretär Eduard Mainoni (B) verteidigte die Gesetzesänderung: "Wir haben die alte Regelung um einen Beisatz erweitert. Ab sofort gilt nämlich 180 km/h als oberste Grenze. Ab dann ist der Führerschein weg", meinte er in einer Aussendung. Bisher war der Führerscheinentzug außerhalb des Ortsgebietes bei einer Überschreitung von 50 km/h des Tempolimits fällig. Bei Tempo 160 wäre dies also erst ab 210 km/h möglich gewesen, wodurch das Gesetz angepasst werden musste.(apa)
