Mobilfunkpakt bald auch im Burgenland: Grundsatzeinigung mit Betreibern erzielt
- Stärke Mehrfachnutzung der Masten wird angestrebt
- Mitspracherecht von Gemeinden soll gestärkt werden
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Über ein Abkommen mit den österreichischen Mobilfunkbetreibern ähnlich wie in Niederösterreich werden derzeit auch im Burgenland Verhandlungen geführt. Bei einem Gespräch diese Woche habe man sich grundsätzlich über einen "Burgenländischen Mobilfunkpakt" geeinigt, der noch einen "Feinschliff" erhalten solle, berichtete SPÖ-Klubobmann Christian Illedits.
"Die Grundsätze stehen aber fest", so Illedits: Beim Ausbau des Mobilfunknetzes dürften die Interessen der Bevölkerung nicht zu kurz kommen. Man habe sich das niederösterreichische Modell "sehr genau angeschaut" und mit allen fünf am Markt auftretenden Mobilfunkbetreibern verhandelt.
Mehrfachnutzung der Masten angestrebt
Angestrebt werde eine stärkere Mehrfachnutzung der Handymasten, erläuterte der Klubobmann: "Damit sollen Bedenken im Hinblick auf einen drohenden Wildwuchs und Sorgen gegenüber den elektromagnetischen Feldern Berücksichtigung finden." Weiters gehe es um eine stärkere Mitsprachemöglichkeit der Gemeinden und des Landes bei der Standortauswahl.
Stärkeres Mitspracherecht für Gemeinden
Bei geplanten Ausbaumaßnahmen solle die Öffentlichkeit besser eingebunden werden: "Dazu soll es auch ein klar definiertes Mitwirkungsverfahren der Gemeinden geben." Problem derzeit sei, "dass Land und Gemeinden praktisch Null Mitspracherecht haben und dass andererseits aber der Bundesgesetzgeber bis heute hier ein klares Regulativ schuldig geblieben ist", sagte Illedits.
Feinschliff in den nächsten Tagen
Sollte der Abschluss eines Mobilfunkpaktes gelingen, wäre das Burgenland nach Niederösterreich das zweite Bundesland, das mit den Betreibern einen eigenständigen Lösungsansatz entwickelt habe. Das wäre "ein sehr wichtiger Beitrag zur sanften Technologieentwicklung im Burgenland." Den Feinschliff sowie Details zu dem Pakt solle es "in den nächsten Tagen" geben, kündigte Illedits an. (APA/red)
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