Wird Musikklau in Frankreich jetzt legal? Filesharing soll bald gesetzlich erlaubt sein
- Dafür ist aber Monatsgebühr von 7 Euro zu berappen
- Letzte & entscheidende Abstimmung nach 17. Jänner

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Musikindustrie fordert Schutz des Urheberrechts
Der Austausch urheberrechtlich geschützter Daten über das Internet soll in Frankreich legal werden - gegen die Zahlung einer Monatsgebühr von sieben Euro. Mit diesem vorläufigen Votum hat die französische Nationalversammlung eine Vorlage der Regierung gekippt und einen Proteststurm der Musikbranche ausgelöst.
Regierung forderte harte Strafen
Nach der Gesetzesvorlage von Kulturminister Renaud Donnedieu de Vabres sollte der illegale Austausch von urheberrechtlich geschützten Musikstücken, Filmen, Bildern oder Texten als eigener Straftatbestand eingeführt werden - zu ahnden mit einer Geldstrafe von 300.000 Euro und bis zu drei Jahren Haft. Verbraucherschützer liefen dagegen Sturm - 110.000 Bürger forderten in einer Unterschriftenaktion das Recht auf freie Nutzung von Privatkopien. Auch in der Parlamentsdebatte geriet die Regierung in die Defensive und schlug vor, dass es vor der Einleitung eines Strafverfahrens zwei Verwarnungen geben sollte.
Für sieben Euro klauen, was das Zeug hält
Das ging der Opposition aber nicht weit genug. Unterstützt von Abweichlern aus dem Regierungslager wurde die Legalisierung des File-Sharings beschlossen - die Ansprüche der Copyright-Inhaber sollen über eine Lizenzpauschale von sieben Euro abgegolten werden, die zusätzlich zu den Internet-Verbindungsgebühren erhoben werden soll. Die Initiative zu dieser Regelung ging von Alain Sugenot aus, einem Abgeordneten der regierenden UMP.
Künstler sind außer sich
Plattenfirmen und Künstler gingen gegen die überraschende Entscheidung auf die Barrikaden. "Wenn man den Download unserer Werke legalisiert, nahezu kostenlos, dann tötet das unsere Arbeit", klagte Altrocker Johnny Hallyday. Allerdings ist das letzte Wort in der Debatte über das Urheberrecht im Internet noch nicht gesprochen. Im Anschluss an ihr Votum ging die Nationalversammlung erst einmal in die Winterpause. Zur letzten und entscheidenden Abstimmung kommt es nach der Rückkehr der Abgeordneten am 17. Jänner. Danach ist noch die Zustimmung des Senats erforderlich. (APA/red)
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