Streit um Ladenzeiten: Spar-Linz bleibt
am Sonntag nur eingeschränkt offen
- Verfügt der VfGH in Urteil über Bahnhofs-Filiale
- Geschäft darf nur auf 80 statt 600 m2 verkaufen
Der Verfassunsgerichtshof (VfGH) hat in einem am Mittwoch bekannt gewordenen Erkenntnis festgestellt, dass die Linzer Bahnhofsfiliale von Spar am Sonntag weiter nur eingeschränkt, auf 80 Quadratmetern, geöffnet werden darf. Damit ist ein diesbezügliche Verordnung des oberösterreichischen Landeshauptmanns Josef Pühringer nicht gesetzwidrig. Künftig wird Spar die Filale am Sonntag weiter geschlossen halten, die Länder werden weiter über die Öffnungszeiten der Bahnhofsfilialen entscheiden.
Die vom VfGH getroffene Entscheidung sei keine allgemeine zur Frage der Sonntagsöffnungszeit, betonte Verfassungsgerichtshofsprädient Karl Korinek am Mittwoch bei der Erläuterung des Falls. Basis sei die bestehende Gesetzlage "und wie weit sich diese auf Geschäfte auf dem Bahnhof auswirkt".
Spar lässt sein Geschäft damit weiterhin am Sonntag geschlossen, kündigte Spar-Sprecherin Nicole Berkmann in einer ersten Reaktion an. Spar hatte die Verordnung des oberösterreichischen Landeshauptmanns angefochten, der eine Sonntagsöffnung nur für 80 Quadratmeter der insgesamt 600 m2 großen Verkaufsfläche zugelassen hatte. Ein ständiges Umbauen der Filiale für die Sonntage sei "organisatorisch nicht möglich", so Berkmann.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) argumentiert bei seinem Entscheid zur Sonntagsöffnung am Linzer Hauptbahnhof damit, dass sich der oberösterreichische Landeshauptmann bei seiner Verordnung "zu Recht an den Bedürfnissen der Reisenden orientiert" habe. Wäre dies nicht geschehen, "würde die erweiterte Erlaubnis zur Ladenöffnung als ungerechtfertigte Bevorzugung der Unternehmen an Bahnhöfen wirken", so der VfGH in seiner Begründung. An Samstagen darf die Spar-Filiale in Linz weiterhin mit den vollen 600 m2 Verkaufsfläche geöffnet bleiben.
Die Landesregierungen könnten auch weiterhin über den Verordnungsweg die Sonntagsöffnungszeiten an Bahnhöfen großzügiger oder weniger großzügig gestalten, sie müssten sich dabei aber "an dem Bedarf orientieren, der im Zusammenhang mit dem Reiseverkehr entsteht", sagte Korinek. Nach Meinung des VfGH hat sich das Land Oberösterreich im gegenständlichen Fall "richtig orientiert".
Sozialpartner begrüßen Entscheidung
Beide Sozialpartner begrüßten in einer ersten Reaktion die Entscheidung des Höchstgerichts. Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl hält das Erkenntnis für "gerecht". Andernfalls hätte "Spar gegenüber allen anderen Nahversorgern eine Ausnahme. Das wäre nicht gut und würde den Wettbewerb verzerren", so Leitl im ORF-Radio. Erich Lemler, Bundesspartenobmann des Handels, sagte im ORF-Mittagsjournal, er sehe die Situation "positiv, weil wir jetzt Rechtssicherheit haben".
Der ÖGB und die Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) in Oberösterreich werten das Urteil als "Etappensieg". Der massive Widerstand der Gewerkschaft habe sich gelohnt, bilanzierte ÖGB-Landessekretär Erich Gumplmaier. Nur weil die Gewerkschaft gemeinsam mit der "Allianz für den freien Sonntag" gegen die rechtswidrige Öffnung des Supermarktes am Linzer Bahnhof aufbegehrt habe, sei es zur Verordnung des Landeshauptmanns gekommen, die nun vom Verfassungsgerichtshof als nicht gesetzeswidrig bewertet worden sei.
Vor etwas mehr als einem Jahr - am 5. Dezember 2004 - hat die Handelskette Spar erstmals eine 600 Quadratmeter große Filiale am neuen Linzer Hauptbahnhof an einem Sonntag aufgesperrt. Spar bestand auf einer Aufhebung einer Verordnung des oberösterreichischen Landeshauptmanns Josef Pühringer (V), wonach ein Offenhalten am Sonntag nur auf einer von 600 auf 80 Quadratmeter reduzierten Verkaufsfläche erlaubt ist.
Nach einer Verordnung des oberösterreichischen Landeshauptmannes vom April darf Spar an Sonn- und Feiertagen jedoch nur mehr auf einer auf 80 Quadratmeter verkleinerten Verkaufsfläche verkaufen. Seither blieb die Linzer Bahnhofsfiliale am Sonntag geschlossen.
(apa)

