Montag, 26. Dezember 2005

Weihnachtsgeschäft lief heuer besser als erwartet: Umsatzplus zwischen 2 und 2,5 %

  • 42 Prozent der Österreicher schenkten Gutscheine
  • Bekleidung und Bücher waren heuer am beliebtesten

Das Weihnachtsgeschäft könnte heuer besser ausfallen als das bisher prognostizierte Plus von zwei Prozent, glaubt Erich Lemler, Bundesobmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Noch am Heiligen Abend selbst hatte sich der Handel über eine rege Geschäftstätigkeit freuen können. Erstmals seit 2001 kann sich der heimische Einzelhandel damit wieder über ein Umsatzplus freuen.

Nominell liegt der Umsatz im diesjährigen Weihnachtsgeschäft nach vorläufigen Zahlen bisher um rund 3 Prozent über dem Vorjahreswert, teilte die WKÖ am Dienstag mit. Voraussichtlich werde das Umsatzplus im Einzelhandel aber "nur" um 2 bis 2,5 Prozent über dem Vorjahr liegen, wird erwartet. Handelsforscher Peter Voithofer rechnet mit keinen weiteren Impulsen bis zum Jahresende, vielmehr dürfte der Umsatz bis Sylvester geringfügig unter den hohen Vergleichswerten des Vorjahres zu liegen kommen. Langfristig gesehen ist das Weihnachtsgeschäft im Einzelhandel relativ stabil. Im Durchschnitt der letzten Jahre wurden jeweils rund 1,4 Mrd. Euro umgesetzt.

Endgültige Bilanz erst im Jänner
Die Zahlen beziehen sich auf die ersten vier Adventwochen einschließlich dem vierten Adventsamstag und wurden "kalenderbereinigt", weil im diesem Zeitraum ein Tag weniger geöffnet hatte als im Vorjahr. Eine ausführlichere Zwischenbilanz will die Wirtschaftskammer erst im Jänner legen, etwa ein Drittel des Weihnachtsgeschäfts ist noch ausständig.

Die Hitliste der beliebtesten Weihnachtsgeschenke wird heuer angeführt von Bekleidung, Büchern, Gutscheinen und Spielwaren, geht aus einer Konsumentenbefragung der KMU Forschung Austria und des market-Instituts hervor. Immer größerer Beliebtheit erfreuen sich Gutscheine, die heuer bereits 42 (2004: 37) Prozent der Österreicherinnen und Österreicher auf den Gabentisch legten. Jedes fünfte "Christkindl" - 20 Prozent - schenkte Bargeld, ebenso viele Schmuck.

Fast die Hälfte der Befragten wolle das (geschenkte) Bargeld im Einzelhandel verwenden, sagt Peter Voithofer, stellvertretender Direktor der KMU Forschung. Im vergangenen Jahr haben die Bargeldgeschenke durchschnittlich 125 Euro ausgemacht. Im Vorjahr (2004) konnten sich die beschenkten Personen über Einzelhandelsgutscheine im Gesamtwert von durchschnittlich rund 84 Euro freuen. 41 Prozent der mit Einzelhandelsgutscheinen Beschenkten erhalten nur einen einzigen Gutschein. Etwa ein Drittel der Beschenkten erhält Gutscheine zwischen 51 und 100 Euro, rund 11 Prozent sogar von mehr als 200 Euro.

Kräftigste Zuwächse bei Schuhen, Kleidung und Sportartikel
Aufgeschlüsselt nach Branchen können sich Schuh-, Sportartikel-, Leder- und Bekleidungseinzelhandel über die kräftigsten Umsatzzuwächse (kalenderbereinigt) von bis zu 10 Prozent freuen. Rückläufige Umsatzziffern meldete bisher nur der Papier- und Bucheinzelhandel - trotz der steigenden Beliebtheit von Buchgeschenken, die erfahrungsgemäß vor allem für Geschenke in letzter Minute herhalten müssen. Drogerien und Parfümerien konnten die Umsätze des Vorjahres knapp halten.

LCD-Fernseher als Hit im Elektrohandel
Im Elektrohandel waren diesmal LCD-Fernseher der "Renner", auch Handys und Digitalkameras verkauften sich gut. Als Einzelprodukte erfreuten sich auch modeische Uhren und Silber- bzw. Stahlschmuck großer Beliebtheit, ebenso jahreszeitbezogene Geschenke wie Winterschuhe oder Pullover.

AK warnt: Kein Rechtsanspruch auf Umtausch
Hat das Christkind nicht das richtige Geschenk gebracht, folgt nach Weihnachten häufig der Umtausch. Konsumenten haben allerdings generell keinen Rechtsanspruch auf einen Umtausch, da es kein gesetzliches Umtauschrecht gibt, warnt die Arbeiterkammer (AK).

Der Umtausch sollte vom Käufer daher ausdrücklich auf der Rechnung oder dem Kassabon mit einer Umtauschfrist schriftlich vermerkt werden, rät die AK. Manche Händler räumen einen Umtausch von sich aus ein, Umtauschzusagen sind hier vorgedruckt. Das sei jedoch ein reines Entgegenkommen, betonte AK-Konsumentenschützerin Jutta Repl. Umtausch bedeute allerdings nicht "Geld zurück", der Kunde könne nur eine andere Ware oder einen Gutschein wählen.

Bei defekten Produkten gilt hingegen eine gesetzliche Gewährleistungspflicht der Händler. "Bewegliche Waren muss der Händler bis zu zwei Jahren nach dem Kauf kostenlos reparieren, das Geld dafür zurückgeben, den Preis dafür mindern oder eben umtauschen", so die AK. Gutscheine sind - wenn kein Datum drauf steht - 30 Jahre lang gültig, eine vertragliche Verkürzung der Gültigkeitsdauer ist möglich. Oft haben Gutscheine demnach Einlösungsfristen von einigen Monaten aufgedruckt. Geht das Unternehmen in der Zwischenzeit pleite, kann ein Gutschein wertlos werden.
(apa)

26.12.2005 12:35