Operation Spring: Grünen-Sprecher Pilz
will Polizeiaktion in Innenausschuss bringen
- SOS-Mitmensch übt Kritik an der Urteilsbegründung
- Emanuel C. schuldig - 4 Jahre und 9 Monate Haft!
Der Grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz will nach dem Ende des letzten Prozesses im Zuge der Polizeiaktion Operation Spring das gesamte Prozedere vor den Innenausschuss des Parlaments bringen. Die Aktion, bei der im Jahr 1999 rund 120 Afrikaner verhaftet worden sind, sei "tollpatschig" organisiert gewesen, sagte er bei einer Pressekonferenz am Freitag. SOS-Mitmensch kritisierte die Urteilsbegründung, die das restliche Verfahren in Frage gestellt hätte.
Nach Ansicht von Pilz ist die bis dato größte Polizeiaktion der zweiten Republik, bei der erstmals der Große Lauschangriff zur Anwendung gekommen ist, "völlig überhastet und ohne die nötige kriminalpolizeiliche Vorbereitung" gestartet worden. Die Ermittler hätten dem Gericht einen "Tonbandsalat" übermittelt, auf Grund dessen die Urteile gegen zahlreiche mutmaßliche Drogendealer bzw. -bosse gefällt worden sein. Pilz will nun im Parlament klären, wie man verhindern könne, dass die Polizei "derartig hilflos, rechtswidrig und gesetzeswidrig in eine Blamage hineinstolpert".
Die Menschenrechtsorganisation SOS-Mitmensch kritisierte den Verlauf des über Jahre gehenden Verfahrens: Etwa, dass die Staatsanwaltschaft unmittelbar vor Beendigung der Beweisaufnahme die ursprüngliche Anklage zurückgezogen habe. Während der am Donnerstag verurteilte Emmanuel C. davor als Drogenboss vor Gericht stand, warf man ihm zuletzt nur mehr vor, "Verpacker" gewesen zu sein. Sprecher Philipp Sonderegger kritisierte "das einmalige Vorgehen selbst, dem Angeklagten in letzter Minute einen anderen Vorwurf zu machen." Der Verteidiger habe so die Anschuldigungen nicht entkräften können. Auch die Indizienkette stelle sich "äußerst vage" dar.
Emanuel C. schuldig gesprochen
Der letzte Prozess im Zuge der Polizeiaktion Operation Spring aus dem Jahr 1999 ist am Donnerstagnachmittag mit einem Schuldspruch zu Ende gegangen. Der gebürtige Nigerianer Emmanuel C., der im Zuge des ersten Großen Lauschangriffs als Drogenhändler angeklagt worden ist, wurde im nunmehr dritten Verfahren von einem Schöffensenat (Vorsitz: Wilhelm Mende) wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass C. sich in einer von Schwarzafrikanern betriebenen kriminellen Organisation als "Verpacker" verdingte. Demnach hat der Verurteilte mehrere hundert Gramm Heroin und Kokain in Kügelchen gewickelt, die an Straßenhändler weitergegeben wurden. C. sei auf dem im Zuge des Lauschangriffs in einem Restaurant angefertigten Video mehrmals zu sehen, als er Geld ausgehändigt bekommen habe. Ausgehend von einer Summe von 7.000 Schilling (rund 500 Euro), die an C. gegangen sind, rechnete das Gericht hoch, dass er etwa 220 Gramm Heroin und die gleiche Menge Kokain in Straßenqualität in Umlauf gebracht habe. Vom ursprünglichen Vorwurf, er sei ein Kopf der im Zuge der Operation Spring zerschlagenen Kriminellen Organisation, ging die Anklagevertretung letztlich ab.
Zu den im Zuge des Verfahrens monierten Mängeln an den Beweismittel, die im Zuge der Operation Spring angefertigt worden sind, führte Mende unter anderem aus, dass es sich bei dem auf dem Bildmaterial zu sehenden "Francis" um C. gehandelt hat. Und: "Die Rolle des Francis ist verpacken, das geht aus den Videos hervor", bekräftigte der Richter. Zudem sei ein Telefon bei dem Verurteilten sichergestellt worden, von dem aus er unter diesem Codenamen operiert habe. Unter anderem war die Arbeit eines Dolmetschers in Zweifel gezogen worden, der die Gespräche, die von den abgebildeten Männern im nigerianischen Ibo-Dialekt übersetzt und dabei gekürzt wiedergeben hatte.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da Verteidiger Lennart Binder Nichtigkeitsbeschwerde einlegte. Er übte heftige Kritik an der Anklageschrift, in der C. beschuldigt wurde, "nicht mehr feststellbare Mengen in einem nicht mehr feststellbaren Zeitraum an nicht mehr feststellbare Abnehmer" weitergegeben zu haben. Er ortete in der Anklageformulierung"ein gewisses rassistisches Argument".
C. musste sich am Donnerstag bereits zum dritten Mal als Drogenhändler verantworten. Im Mai 2001 wurde er zu neun Jahren Haft verurteilt, eine Entscheidung, die der Oberste Gerichtshof (OGH) aufhob. Im zweiten Rechtsgang wurde er mangels an Beweisen freigesprochen. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel ein, denen der OGH statt gab. C. muss seine Haftstrafe nicht antreten, da das Ausmaß der Vorhaft entspricht, die er im Zuge des Verfahrens abgesessen hat.
(apa)
