Donnerstag, 29. Dezember 2005

Konsequenz aus VfGH-Beamtenpensions- Urteil: SPÖ für Zuverdienst zur Frühpension

  • Keine Angst vor Ansturm auf die Frühpensionen

SPÖ-Chef Alfred Gusenbauer fordert die Möglichkeit zum freien Zuverdienst neben der Frühpension. Das wäre für ihn die gerechteste Konsequenz aus dem jüngsten Urteil des Verfassungsgerichtshofs, wonach es bei Öffentlich Bediensteten auch bei Nebenjobs keine Einschränkungen beim Ruhensgeld mehr geben darf.

Wie Gusenbauer im Gespräch mit der APA betonte, könne es nicht so sein, dass in der Folge die Versicherten im ASVG-Bereich noch weiter benachteiligt würden. Auch ihnen sollte die Pension bei einem Zuverdienst aus Erwerbstätigkeit nicht mehr gestrichen werden.

Die schlichte Wiedereinführung der alten Regelung durch ein neues Verfassungsgesetz wäre für Gusenbauer jedenfalls nicht ausreichend. Denn auch da habe es Ungerechtigkeiten gegeben, indem den Beamten im Gegensatz zu den ASVGlern nur die Hälfte der Pension gestrichen worden sei: "Das einzig Sinnvolle wäre also, die Zuverdienstgrenzen aufzuheben." Die SPÖ wäre hier jederzeit bereit, eine entsprechende Gesetzesinitiative mitzutragen und in diesem wesentlichen Bereich für mehr Gerechtigkeit zu sorgen.

Sorgen, dass der Gang in die Frühpension mit der Zuverdienst-Chance noch beliebter würde, hat der SP-Vorsitzende nicht. Schließlich müsse man berücksichtigen, dass jedes Jahr frühen Pensionsantritts auch höhere Abschläge bedeute. Zusätzlich könne man angesichts der jüngsten Pensionsreformen nicht ausschließen, dass dereinst alle zu ihrer Pension etwas dazuverdienen müssten.

Kritik übt Gusenbauer an der Vorgangsweise der Regierung, die einmal mehr ihre Handlungsunfähigkeit beweise. Denn während das BZÖ ein Verfassungsgesetz zur Umgehung des VfGH fordere, sage die ÖVP dazu schlicht Nein: "Und was passiert? Nichts."

Frauen-Antrittsalter steigt 2006 auf 57,5 Jahre
Das Frühpensionsantrittsalter steigt nur noch für Frauen. Ab Anfang 2006 beträgt das früheste Antrittsalter für Frauen in die Pension 57,5 Jahre, Ende 2006 wird es bereits auf 58 Jahre gestiegen sein. Für Männer ist ja mit dem sogenannten "Pensionskorridor" eine de facto Frühpension ab 62 Jahren möglich. Die ursprüngliche Differenz zwischen Frauen und Männern beim vorzeitigen Pensionsantritt reduziert sich damit ab Jänner des neuen Jahres von früher fünf auf 4,5 Jahre und Ende 2006 werden es nur mehr vier Jahre sein.

Bis 2009 steigt das Frühpensionsalter für Frauen jedes Vierteljahr um weitere zwei Monate an. Mit Oktober 2009 wird es dann 60 Jahre betragen und damit das Regelpensionsalter erreicht haben. Das bedeutet, dass es ab 2009 bis 2024 keine Frühpensionsmöglichkeit für Frauen gibt. Bis 2018 gelten 60 Jahre für Frauen als Pensionsantrittsalter, ab 2019 kommt es dann pro Jahr zu einer Steigerung um vier Monate. 2024 sind dann 62 Jahre erreicht - was dem heutigen frühesten Pensionskorridor von Männern entspricht. Erst ab 2025 wird es dann wieder eine Frühpension für Frauen geben, wenn ab diesem Zeitpunkt das Regelpensionsalter in Schritten bis 2033 an jenes der Männer - 65 Jahre - angeglichen wird.

Das Sozialministerium betonte gegenüber der APA, dass sogenannte Hacklerinnen vom steigenden Frühpensionsalter für Frauen nicht betroffen seien. Auch bei einer vorzeitigen Pension wegen langer Versicherungsdauer, die bis 2017 ausläuft, könne man früher als in der Tabelle angeführt in Pension gehen. In letzterem Fall sind aber mindestens 37,5 Versicherungsjahre Bedingung.

Als Beispiel wird eine Frau angeführt, die im November 1948 geboren ist und nun mit November 2005 mit 57 Jahren in Pension gehen kann. Die Voraussetzung sind hier 37,5 Versicherungsjahre. Das bedeutet, dass die betreffende Frau vier Monate früher als in der Tabelle angegeben in den Ruhestand treten könnte.

Für Hacklerinnen gilt ja, dass Frauen frühestens mit 55 Jahren weiterhin in Pension gehen können. Sie müssen allerdings mindestens 40 Versicherungsjahre aufweisen.
(apa)

29.12.2005 08:33