Slowenen-Beschwerde bekommt Recht:
VfGH fordert neue zweisprachige Ortstafeln
- Kärnten: Betroffen Bleiburg und Bleiburg-Ebersdorf
- BZÖ bleibt hart: 'Es wird keine weiteren Tafeln geben'
·Ortstafeln: Artikel 7 im Staatsvertrag!
Ortstafeln & Amtssprache für Slowenen und Kroaten
·Ortstafeln: Streit seit über 30 Jahren!
Volksgruppengesetz 1976
regelt die Aufstellung!
In der Kärntner Stadt Bleiburg, nahe der slowenischen Grenze, müssen ab Mitte 2006 zweisprachige Ortsschilder errichtet werden. Der Verfassungsgerichtshof hat einer Beschwerde des Anwalts und Slowenen-Vertreters Rudi Vouk stattgegeben und die derzeit ausschließlich deutschen Ortsschilder für unzulässig erklärt. Die Entscheidung kommt einer weiteren Ohrfeige für die zuständigen Politiker auf Bundes- und Landesebene gleich, die das Ortstafelerkenntnis aus 2001 noch immer nicht umgesetzt haben.
Damals hatten die Verfassungsrichter die 25-Prozent-Quote aus der Ortstafelregelung gestrichen. Für die Errichtung einer zweisprachigen Ortstafel ist demnach schon ein Minderheitenanteil von zehn Prozent über einen längeren Zeitraum ausreichend. Umgesetzt wurde das Urteil jedoch nicht: Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V), der eine neue Ortstafelregelung erlassen müsste, will eine Lösung auf Landesebene. Landeshauptmann Jörg Haider (B) sieht die Zuständigkeit mal beim Kanzler, mal beim Bundespräsidenten und wünscht sich nun eine Lösung direkt in den betroffenen Gemeinden.
Für VfGH-Präsident Karl Korinek ist die Frage der Zuständigkeit dagegen klar. Säumig sei zwar auch der Bund (wegen der fehlenden neuen Ortstafelregelung), aber die unmittelbare Zuständigkeit für die Aufstellung von Ortstafeln liege beim Land. "So lange die Bundesregierung nichts tut, ändert das nichts an der Verpflichtung, die Ortstafeln aufzustellen", sagt Korinek. Dennoch habe der VfGH keine Möglichkeit, die Umsetzung seiner Urteile zu erzwingen. Die Einhaltung der Vorgaben des VfGH sei eine "Frage der politischen Verantwortung".
Korinek hofft nun auf eine baldige Lösung des Ortstafelstreits. Sollte dies nicht gelingen, dann kommt auf die Verfassungsrichter einiges an Arbeit zu. Der Entscheidung zu Bleiburg (der Slowenen-Anteil liegt dort übrigens bei 16 Prozent) und Bleiburg-Ebersdorf könnten nämlich noch weitere folgen - beim Verfassungsgericht sind noch an die 20 Beschwerden zu 14 weiteren Ortschaften anhängig. "Dann wird versucht werden, diese Lösung auf diese Weise zitzerlweise zu erreichen", befürchtet Korinek - und das sei in einem Rechtsstaat "nicht sehr schön".
Rat der Kärntner Slowenen sieht sich bestätigt
Der Rat der Kärntner Slowenen sieht durch das jüngste VfGH-Erkenntnis seine "politische Linie in der Ortstafelfrage voll bestätigt". Die Organisation, deren Vizepräsident Rudi Vouk die Verfassungsbeschwerde eingebracht hatte, attestiert Haider und Schüssel "eine beispiellose Ignoranz und eine völlig fehlende Bereitschaft zur sachlichen und rechtsstaatlichen Behandlung" der Ortstafel-Frage.
BZÖ: Es wird keine weiteren Tafeln geben
Das BZÖ bleibt in Kärnten trotz des neuerlichen Höchstrichterentscheids bezüglich zweisprachiger Ortstafeln bei seiner Haltung. LHStv. Martin Strutz betonte am Mittwoch, es werde keine weiteren zweisprachigen Tafeln gegen den Willen der Bevölkerung geben. Die Slowenische Einheitsliste EL wirft der Bundesregierung vor, im "Dauerschlaf" zu liegen, nun seien die Bezirkshauptmannschaften direkt zuständig.
In einer Aussendung erklärte Strutz, auch die neuerliche Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes werde am "Kärntner Weg" nichts ändern. Man verhandle mit den betroffenen Gemeinden über eine Paketlösung und sei in einem "sehr konstruktiven Dialog". Grundsätzlich sieht man beim BZÖ jedoch den Bund gefordert. Dieser müsse die Topographieverordnung neu regeln. Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) habe dabei versprochen, dies nur im Einvernehmen mit Kärnten durchzuführen.
Scharfe Kritik von den Grünen
Scharfe Kritik kommt auch von der Grünen Justizsprecherin Terezija Stoisits. Sie sieht im neuerlichen VfGH-Entscheid eine Bestätigung für "den Bruch der Rechtsstaatlichkeit in Österreich und die Ignoranz von Seiten der Bundesregierung und des Kärntner Landeshauptmannes". Sie erkennt angesichts der nahenden EU-Präsidentschaft auch eine europäische Dimension: "Ein Land, das Minderheitenrechte und die eigene Verfassung ignoriert, wird es wohl schwer haben, Leadership auf europäischer Ebene in Fragen der Menschenrechtspolitik zu beweisen."
(apa)
